Einbrecher niedergeschlagen, ab wann darf man das?
Bei meinem Freund wurde vor einer Woche eingebrochen. Der Einbrecher bedrohte ihn mit einem Messer. Mein Freund hatte ein CS-Gas bei sich und sprühte es dem Täter ins Gesicht und da er lange Kampfsport betreibt konnte er ihn auch noch außer Gefecht setzen und fesseln. Als die Polizei eintraf erstattete der Einbrecher Anzeige gegen meinem Freund wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Das ganze kam dann vor Gericht wo der Einbrecher schließlich gewann, wegen den beiden oben genannten Straftaten. Der Richter hat gesagt bzgl. dem Wohnungseinbruch, dass derjenige nur hätte kommen können um nach etwas zu Essen zu fragen. Was kann er noch tun?
5 Antworten
Soso, der Einbruch war vor einer Woche und inzwischen ist das juristisch komplett aufgearbeitet.
Das Sonntagsmärchen kommt doch sonst erst um 12 Uhr Mittags?
Der Verbrecher betrat das Grundstück ohne Berechtigung, dann ist er in die Wohnung eingebrochen und da gilt: Notwehr da sein Eigentum und Leben bedroht wurde!
siehe: http://www.recht-kinderleicht.de/notwehr/
danach folgte noch Bedrohung also sind folgende Gesetze gebrochen worden:
§123 StGB; §241 StGB;244 StGB
Ich bin zwar kein Richter aber ich denke hier läuft was falsch!
Ja, hier läuft was falsch: Die ganze erstunkene Fragestellung, zielt offenbar nur auf Stimmungsmache ab. Zu blöd nur, dass sich der Troll mit den dargestellten offensichtlichen Unmöglichkeiten selbst ad Absurdum führt...
Der Richter hat gesagt bzgl. dem Wohnungseinbruch, dass derjenige nur
hätte kommen können um nach etwas zu Essen zu fragen. Was kann er noch
tun?
Irgendwie muß der Richter doch zu dieser Erkenntnis gekommen sein. Kann es sein daß es gar kein Einbrecher war, sondern möglicherweise nur ein Bettler?
Dein Freund hat schon übertrieben. Als Kampfsportler sollte er auch wissen dass man die Techniken nur zur Selbstverteidigung einsetzen darf. Der Typ wollte stehlen, nicht ihm an die Wäsche gehen
Die Drohung mit dem Messer stellt selbstverständlich eine Gefahr dar außerdem wurde noch eingebrochen, das hießt er hat folgendes Recht: Notwehr! Sein Eigentum und Leben war berdoht also darf er sich wehren.
Auch Eigentum ist ein notwehrfähiges Rechtsgut. Aber die ganze Geschichte ist unglaubwürdig.
der war doch durch das Gas schon ausgeschaltet
Auch davon kannst Du nicht ausgehen, der Angreifer könnte immer noch eine Gefahr darstellen. Stell‘ dir einfach mal vor, der Angreifer sticht dich nieder und deine Kinder schlafen im Nebenraum...
Ich persönlich würde in solch einer Situation niemals das Risiko eingehen.
dann lies die Situation noch mal durch.
Außerdem müßige Diskussion, das Ding ist - falls die Geschichte stimmt - bereits von Juristen entschieden worden.
Bei meinem Freund wurde vor einer Woche eingebrochen. Der Einbrecher bedrohte ihn mit einem Messer.
Notwehr eindeutig rechtmäßig, da Lebensgefahr besteht. Entweder wurden Teile der Erzählung ausgelassen oder geändert, oder OP hat die Geschichte schlichtweg erfunden. Nach seiner Auslegung des Tathergangs hat das Gericht offensichtlich falsch entschieden.
Ob wir ihm glauben oder nicht, das spielt keine Rolle. Deine erste Aussage ist mMn. nicht richtig, Raubmord bei Überfällen ist nunmal keine Seltenheit.
Mein Freund hatte ein CS-Gas bei sich und sprühte es dem Täter ins Gesicht
Er hat sich ja verteidigt. Ihn zusammenzuschlagen war wohl overdone. Sagt ja niemand, dass er sich nicht wehren soll, nur das wie ist fragwürdig.
Man darf den Einbrecher festhalten. Aber nicht unnötig verletzen.
CS Gas darf man nur mit dem kleinen Waffenschein besitzen.
Davon kannst und darfst Du niemals ausgehen, eine miteinander Messer bewaffnete Person ist brandgefährlich. Mal abgesehen davon wollte er nicht stehlen, er wollte rauben.