Einbruch - Schadensersatzansprüche an die Täter stellen -- Wo mache ich das?

8 Antworten

Das Prozesskostenrisiko werden Sie wohl oder übel eingehen müssen, um in einem Zivilverfahren Ihre Schadenersatzansprüche durchzufechten. Solche Ansprüche, die auf Straftaten gründen, gehen übrigens nicht wie anderer Forderungen in einer privaten Insolvenz unter! Sofern die Täter also noch nicht "zum alten Eisen" ohne Rentenansprüche gehören, wird ein pfiffiger Anwalt nach der Urterilsverkündung und Rechtskraft dieses Urteils zunächst die Rentenansprüche der Täter pfänden und sich anschließend Ihrer Konten und sonstigen Forderungen gegen Arbeitgeber etc. bemächtigen.

Du mußt deine Forderung zunächst dem " Einbrecher" mitteilen und eine Zahlungsfrist nennen. Wenn er dann nicht zahlt, kannst du einen Mahnbescheid beantragen. Je nachdem, ob der Mahnbescheid seitens des Schuldners moniert wird oder nicht ist der weitere Werdegang entweder ein Zivilverfahen ( bei Monierung ) oder ein Vollstreckungsbescheid und anschließende Vollstreckung ( wenn nicht moniert wird).

sowas machst du meineswissens gleich direkt bei der polizei (anzeige !?!?!)

Schuhdom  17.12.2012, 10:33

die haben doch schon einen Tipp abgegeben

Schadensersatz>>Privatrecht>>>>Anwalt

Der reicht dann Klage bei Gericht ein.

Es gibt keinen anderen Weg. Das Risiko müsstest Du dann schon eingehen.