Einbruch - Schadensersatzansprüche an die Täter stellen -- Wo mache ich das?
Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Bei mir ist eingebrochen worden, die Täter sind ermittelt worden, und haben den Einbruch auch zugegeben. Der Kripobeamte sagte mir, ich soll Schadensersatzansprüche stellen. Nur, wo genau mache ich das ? Wenn ich einen Anwalt einschalte, bezahle ich für die Kosten des Anwalts jede Menge, und es stellt sich hinterher heraus, dass die Täter nichts haben, bzw. nicht in der Lage sind, mir die Schäden zu ersetzen. Würde mich über hilfreiche Antworten freuen
8 Antworten
Das Prozesskostenrisiko werden Sie wohl oder übel eingehen müssen, um in einem Zivilverfahren Ihre Schadenersatzansprüche durchzufechten. Solche Ansprüche, die auf Straftaten gründen, gehen übrigens nicht wie anderer Forderungen in einer privaten Insolvenz unter! Sofern die Täter also noch nicht "zum alten Eisen" ohne Rentenansprüche gehören, wird ein pfiffiger Anwalt nach der Urterilsverkündung und Rechtskraft dieses Urteils zunächst die Rentenansprüche der Täter pfänden und sich anschließend Ihrer Konten und sonstigen Forderungen gegen Arbeitgeber etc. bemächtigen.
Du mußt deine Forderung zunächst dem " Einbrecher" mitteilen und eine Zahlungsfrist nennen. Wenn er dann nicht zahlt, kannst du einen Mahnbescheid beantragen. Je nachdem, ob der Mahnbescheid seitens des Schuldners moniert wird oder nicht ist der weitere Werdegang entweder ein Zivilverfahen ( bei Monierung ) oder ein Vollstreckungsbescheid und anschließende Vollstreckung ( wenn nicht moniert wird).
sowas machst du meineswissens gleich direkt bei der polizei (anzeige !?!?!)
die haben doch schon einen Tipp abgegeben
Schadensersatz>>Privatrecht>>>>Anwalt
Der reicht dann Klage bei Gericht ein.
Es gibt keinen anderen Weg. Das Risiko müsstest Du dann schon eingehen.