Hausratsversicherung - Einbruch/Diebstahl - Bargeld nachweisen?

4 Antworten

In der Regel mit Kontoauszügen.

Wenn man über längeren Zeitraum etwas "beiseite" spart wird das natürlich schwer.

Ich persönlich verstehe nicht warum man große Summen an Bargeld Zuhause bunkert aber nunja.

Aufjeden Fall muss die Summe auch der Polizei mitgeteilt werden.

In den meisten Hausratversicherungen gibt es eine Entschädigungsgrenze für Bargeld. Je nachdem, wo sich dieses zum Zeitpunkt des Diebstahls befunden hat (z.B. Save, im Schrank, Geldbeutel, usw.) steht alles in den Bedingungen.

Wenn das Bargeld nicht ausreichend nachgewiesen wird, muss man mit einem Abzug rechnen.

Wenn du das Bar zuhause rumliegen lässt würde das eine Versicherung auch nicht mit "Nachweis" zahlen. Sowas ist grob fahrlässig wenn es sich um größere Geldsummen handelt

robe53  17.12.2014, 22:21

Das ist nur bedingt richtig. Bis zu der in den Bedingungen als mitversichert deklarierte Bargeldhöhe - meist 1.500,- bis 2.000,- Euro - zahlt der Versicherer auch dann, wenn das Geld nur "auf dem Nachttisch" liegt.

Eine Geldkassette macht wenig Sinn, die würde ein Dieb gleich mitnehmen und einen Tresor hat auch nicht jeder zuhause gerade rumstehen.....

Meninaprodigio 
Beitragsersteller
 16.12.2014, 20:55

Ach so. Dann hat meine Hausratsversicherung wahrscheinlich versehentlich die Erstattung von Bargeld in die Police aufgenommen. Danke!

Nordmann2000  17.12.2014, 14:51
@Meninaprodigio

Vermutlich hat "Kirschkerze" selbst einmal ein Urteil erstritten. Wie lautet denn das Az.?

evtl. kann amn durch kontoauszüge beweisen.

grundsätzlich sollte man aber in den vertrag schauen, da meinst eine bargeldhöhe, die versichert sit drinsteht.

Meninaprodigio 
Beitragsersteller
 16.12.2014, 20:56

Höhe steht leider nicht drin!

Nordmann2000  17.12.2014, 14:48
@Meninaprodigio

Steht auch nicht im Vertrag, sondern in den Versicherungsbedingungen, schau dort bitte nach. Im Vertrag (= Versicherungsschein) steht nur, welche Versicherungsbedingungen (welcher Stand + welcher Tarif) dem Vertrag zugrunde liegen.

Durch Kontoauszug, Zeugen wie zum Beispiel Familie oder ein Kaufvertrag wo drin steht das du z.B. dein Auto verkauft hast und den Betrag in bar erhalten hast.

dennisfeuer  16.12.2014, 21:53

Das ist schlecht. Selbst mit Wertgegenstände finde ich die beweispflicht schwierig. Wer hebt schließlich Kassenbelege jahrelang auf.

Viel erfolg hoffe du bekommst alles ersetzt bzw. Wenigstens das meinst

dennisfeuer  16.12.2014, 21:21

Das ist wirklich schwierig zu beweisen. Sagte deine Versicherung denn, dass du es belegen sollst? Oder war es nur eine Frage falls mal was passieren sollte?

Meninaprodigio 
Beitragsersteller
 16.12.2014, 21:51
@dennisfeuer

Ja, wir sollen nun alles belegen was entwedet wurde :-( Alles weg...

Meninaprodigio 
Beitragsersteller
 16.12.2014, 21:14

Ok, also Zeugen gibt es ja nicht bei jeden, da man ja oft mitbekommt, dass man am besten niemanden davon sagen soll, falls sich mal einer verblabbert...

Kontoauszüge und Fotos vom Geld im Safe z. B. würden dann wohl am sichersten als Beweis gehen? Ist ja auch irgendwie schwierig, weil man das Geld theoretisch ja schon wieder hätte verprassen können.

Haben auch schon im Internet gelesen, dass es gut ist, wenn man den Beweis hat, dass man es Zuhause aufbewahren MUSSTE, aber davon kann ja nicht immer eine Rede sein. Man möchte das halt nur nicht zwingend auf Banken deponieren, schwierig.