Zahlt Haftpflicht und wenn ja, welche der Beteiligten ?
Jemand öffnet die Autotür von innen und von hinten kommt ein Auto. Wer muss zahlen bei Zusammenstoss? Derjenige, der die Tür öffnete oder trägt das eine Versicherung?
4 Antworten
Gegenüber dem Geschädigten haften Halter des Fahrzeugs und eigentlicher Verursacher als Gesamtschuldner. Der Geschädigte kann sich aussuchen an wen er sich wendet. Anschließend können Halter und Verursacher untereinander klären, wer nun wofür aufkommt (der Verursacher für alles).
Das reguliert zum einen die Kfz Haftpflicht des Fahrzeugs (mit Rückstufung, daher doof), als auch die Privathaftpflicht des Tür-Öffnenden sofern dieser nur Beifahrer war. Die "Benzinklausel" greift hier nicht, solange der Tür-Öffner weder Halter noch Eigentümer, Besitzer oder Führer des Kfz ist (Siehe Punkt A1-7.14 der AVB PHV des GDV).
Die PHV reguliert dann übrigens nicht nur Schäden am anderen Auto, sondern auch am Auto im dem mitgefahren wurde.
Vielen Dank
Die KFZ-Haftpflicht des schädigenden Fahrzeugs, bei 100% Schuld des Fahrzeugs, dessen Tür unachtsam aufgemacht wurde.
Gegen den Verursacher (Beifahrer) hat der Versicherungsnehmer besagter KFZ-Haftpflicht Anspruch auf Schadenersatz i.H.d. Übernahme der Mehrbeiträge aufgrund einer erfolgenden Rückstufung der SF-Klasse.
Auch in der Vollkasko bestünde Anspruch gegen den Türöffner auf Zahlung der SB und des Mehrbeitrags. Besteht keine VK, so müsste der komplette Schaden durch den Beifahrer aufgebracht werden.
Da das Aussteigen aus einem Kraftfahrzeug zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört, ist die Privathaftpflicht nicht leistungspflichtig.
Der Türöffner hätte sich vergewissern müssen, dass keiner kommt. Hätte auch ein Radfahrer sein können.
Es kommt drauf an was du für eine Versicherung hast, Vollkasko/ Teilkasko
Dann hat deine Tochter die beifahrertür geöffnet? Das müsste dann eure Haftpflicht zahlen. Beim nächsten mal bitte ein bisschen ausführlicher schreiben, dann muss man nicht raten
Dies ist falsch!
Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Freundin zahlt den Schaden.
Die weitergehende Haftung kannst du der Antwort von Kevin entnehmen.
Es geht um meine Tochter. Sie war Beifahrer ihrer Freundin.
Wem gehört das Auto, wer ist gefahren?
Normalerweise der der gefahren ist. Teilschuld evtl dem Türöffner
Das Auto gehört ihrer Freundin und diese ist auch gefahren.