Zahlt Haftpflicht und wenn ja, welche der Beteiligten ?

4 Antworten

Gegenüber dem Geschädigten haften Halter des Fahrzeugs und eigentlicher Verursacher als Gesamtschuldner. Der Geschädigte kann sich aussuchen an wen er sich wendet. Anschließend können Halter und Verursacher untereinander klären, wer nun wofür aufkommt (der Verursacher für alles).

Das reguliert zum einen die Kfz Haftpflicht des Fahrzeugs (mit Rückstufung, daher doof), als auch die Privathaftpflicht des Tür-Öffnenden sofern dieser nur Beifahrer war. Die "Benzinklausel" greift hier nicht, solange der Tür-Öffner weder Halter noch Eigentümer, Besitzer oder Führer des Kfz ist (Siehe Punkt A1-7.14 der AVB PHV des GDV).

Die PHV reguliert dann übrigens nicht nur Schäden am anderen Auto, sondern auch am Auto im dem mitgefahren wurde.

Ivonne076 
Beitragsersteller
 05.05.2018, 12:30

Vielen Dank

Die KFZ-Haftpflicht des schädigenden Fahrzeugs, bei 100% Schuld des Fahrzeugs, dessen Tür unachtsam aufgemacht wurde.

Gegen den Verursacher (Beifahrer) hat der Versicherungsnehmer besagter KFZ-Haftpflicht Anspruch auf Schadenersatz i.H.d. Übernahme der Mehrbeiträge aufgrund einer erfolgenden Rückstufung der SF-Klasse.

Auch in der Vollkasko bestünde Anspruch gegen den Türöffner auf Zahlung der SB und des Mehrbeitrags. Besteht keine VK, so müsste der komplette Schaden durch den Beifahrer aufgebracht werden.

Da das Aussteigen aus einem Kraftfahrzeug zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört, ist die Privathaftpflicht nicht leistungspflichtig.

Der Türöffner hätte sich vergewissern müssen, dass keiner kommt. Hätte auch ein Radfahrer sein können.

Es kommt drauf an was du für eine Versicherung hast, Vollkasko/ Teilkasko

Ivonne076 
Beitragsersteller
 04.05.2018, 22:14

Das Auto gehört ihrer Freundin und diese ist auch gefahren.

Idris164  04.05.2018, 22:40
@Ivonne076

Dann hat deine Tochter die beifahrertür geöffnet? Das müsste dann eure Haftpflicht zahlen. Beim nächsten mal bitte ein bisschen ausführlicher schreiben, dann muss man nicht raten

Apolon  06.05.2018, 17:07
@Idris164

Dies ist falsch!

Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Freundin zahlt den Schaden.

Die weitergehende Haftung kannst du der Antwort von Kevin entnehmen.

Ivonne076 
Beitragsersteller
 04.05.2018, 21:48

Es geht um meine Tochter. Sie war Beifahrer ihrer Freundin.

Idris164  04.05.2018, 21:53
@Ivonne076

Wem gehört das Auto, wer ist gefahren?

Normalerweise der der gefahren ist. Teilschuld evtl dem Türöffner