Wenn Sohn nicht als Fahrer eingetragen ist- zahlt bei einem Unfall die Haftpflicht?
Der Vater ist als alleiniger Fahrer auf das Auto eingeschrieben, wenn der Sohn fährt und einen Unfall baut, (gemeinsamer Haushalt), zahlt die Versicherung dann den Schaden?Kommt dies auf die Versicherung an?
18 Antworten
meistens gibt die Versicherung noch einen Nachlass für Alleinfahrer.
wenn der Sohn nicht angegeben ist, wird der Schaden nicht beglichen
wenn der Sohn nicht angegeben ist, wird der Schaden nicht beglichen
Das ist Unsinn
ich frag die versicherung einfach
auch ne Idee :-)))
Und schon wieder eine falsche Antwort als HA und auch noch zu schnell ausgezeichnet. D. h. "keine weiteren Antworten erwünscht, wir tappen weiter auf dem Holzweg." :D
Genau, das schrieb ich ja schon. Ist albern hier.
Die Versicherung zahl. Sie muss zahlen. Es ist eine Haftplfichtversicherung. Der Versicherer wird nur rückwirkend mit der Prämie hochgestuft.
danke für den stern, RuSSiaLaDy
@jospe, die Antwort hat den Stern nicht verdient weil sie einfach falsch ist.
Wenn dein Man als alleiniger Fahrer eingetragen ist und dein Sohn baut alleine einen Unfall wird die Versicherung war zahlen aber sie wird sich das Geld wieder holen. Das einzigste was geht ist wenn dein Man neben dran sitzt weil er nicht in der Lage war zu fahren (ihm war Schlecht etc) dann zahlt die Versicherung.Du kannst ansonsten die Versicherung so einstellen das auch unter 25 fahren dürfen. Beim erst Auto ist das eigentlich immer drin, Beim Zweit Auto wird das teuer
Ich hab keinen Mann und schon gar nciht einen Sohn ;)
Die Versicherung zahlt nicht, egal bei welcher Ihr seid. Wenn ihr es dann doch als Schadensfall meldet risikiert ihr von der Versicherung sogar noch eine Anzeige wegen versuchtem Versicherungsbetrug - und von der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen "Fahrens ohne Versicherung". Zumal euch die Versicherung sicher kündigen wird und es danach schwer wird, nach so einem Vorfall eine neue Versicherung zu finden - die Versicherer tauschen sich nämlich auch untereinander aus.
Selten so gelacht wie bei dieser Antwort.
IQBestzer oder IQNichtbesitzer?
Auch ein niedriger IQ ist ein IQ :-)
@Franticek, DU hast geschrieben, was ich beim Lesen der Antwort DACHTE. :DD
So ein Mega-Quatsch!
Les mal ganz nebenbei das Pflichtversicherungsgesetz. ;)
Was für ein Quatsch, da ist ja alles Falsch.
Wenn du dich nicht auskennst, schreibe besser nichts.
So das Ganze jetzt noch vom Fachmann:
In dieser Frage kursieren die absurdesten Gerüchte, wie etwa, dass man den gesamten Versicherungsschutz verliert, wenn das Kfz von einer nicht eingetragenen Person gefahren wurde. Das wäre jedoch entgegen der gesetzlichen Bestimmungen, da Unfallopfer durch die Kfz-Haftpflicht abgesichert sein müssen, was grundsätzlich durch einen bestehenden Versicherungsvertrag gewährleistet sein muss. Demzufolge muss die Versicherungsgesellschaft die Unfallopfer genauso entschädigen und Sachschäden regulieren, auch wenn ein Fahrer hinter dem Steuer saß, der nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war. Wenn nun eine Person das Kfz fährt, die laut Versicherungsvertrag das Kfz gar nicht fahren dürfte, so hat in diesem Fall der Versicherungsnehmer falsche Angaben bei den Tarifierungsmerkmalen gemacht. Vorsätzlich hätte er sich sozusagen einen günstigeren Beitrag erschlichen. Die Folge ist, dass der Versicherungsbeitrag ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nachberechnet wird. Man muss also die Differenz zu dem Beitrag nachzahlen, der eigentlich berechnet worden wäre, wenn der "nicht eingetragene" Fahrer das Auto offiziell hätte fahren dürfen. Im Schadenfall, wenn der nicht berechtigte Fahrer schuldhaft einen Unfall baut, wird aufgrund vorsätzlich unzutreffender Angaben eine Vertragsstrafe in Höhe eines vollständigen Jahresbeitrages fällig.
Quelle: http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/kfz-versicherung-nicht-eingetragener-fahrer.html
Wunderbar, und danke für den Link, den hab ich schon gesucht wie ne Laus. ;)
Schau mal bei mir im Profil unter Tipps ;-)
Dort findest du den Link in einer Antwort, wenn du ihn mal benötigst.
Sehr schön, hab ich jetzt auf meiner Merkliste ;) Thx.
Herrlich ,wenn sich so viele mit Wissenden ? und Nichtwissenden ? Antworten darauf stürzen :
Fakt 1 : Die Versicherung zahlt auf Grund der Kfz Pflichtversicherungsgesetz der Sachschaden (Auto) und den Körperschaden der Insassen des Unfallgegners..!
Fakt 2 : Die Kaskoversicherung ( für eigne Schäden) darf nur auf Grund der GROBEN Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes die Zahlung verweigern..dies ist NICHT der Fall wennein Familienmitglied das Auto fährt, auch wenn es in diesem Moment nicht eingetragen ist..!
Fakt 3 : Der Versicherer hat die WAHL (Sohnemann nicht eingetragen) zwischen Vertragsstrafe (zuwenig gezahlten Beiträge für den falschen Rabatt oder einer in in Regressnahme bis 5000,- € ( aktuelle AKB) ..meist wird aber "kundenfreundlich" sich für die Vertragsstrafe ausgesprochen..das es sich dann um eine Vertragsänderung handelt ,kann die Gesellschaft auch die Kasko mit dem VN nochmals "neu verhandeln.."
HG DerMakler
Wie kommst Du zu dieser abstrusen Annahme? Schon mal die Versicherungsbedingungen gelesen?