Kleiner Kratzer am Auto eines Fremden - der Versicherung melden?

6 Antworten

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Melde es in jedem Fall deiner Haftpflichtversicherung. Erstens kann diese unberechtigte und/oder überzogene Forderungen abwehren und zweitens gibt es durchaus Lacke, die man nicht ausbessern kann. Dann muss u.U. die ganze Tür oder im Worst Case die ganze Seite des Autos neu lackiert werden.

Auch Smart repair kann 2 - 300 Euro kosten.

Sollte der Schaden wirklich gering sein, dann kannst Du diesen im Nachhinein von deiner Versicherung zurückkaufen um nicht hochgestuft zu werden.

ShatteredSoul 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 13:56

Meiner privaten Haftpflichtversicherung oder der Kfz-Haftpflicht?

Schmerzgeplagt  02.04.2020, 13:57
@ShatteredSoul

Der KFZ-Haftpflicht, wo das Auto mit dem Du den Schaden verursacht hast, versichert ist.

Loroth  02.04.2020, 14:13
@ShatteredSoul

Das kommt drauf an: Bist Du Fahrer, Eigentümer, Besitzer oder Halter des Fahrzeugs, dann ist es zwingend die Kfz-Haftpflicht.

Sofern Du "nur" z.B. Beifahrer warst, kann der Schaden auch der PHV gemeldet werden.

Schmerzgeplagt  02.04.2020, 15:12
@Loroth
Sofern Du "nur" z.B. Beifahrer warst, kann der Schaden auch der PHV gemeldet werden.

Nein! Leider nicht. Da der Schaden im Zusammenhang mit dem Betrieb des versicherten KFZ entstanden ist, muss die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges herhalten. Allerdings kann der Versicherungsnehmer die Höherstufung zivilrechtlich vom Verursacher zurückholen (falls dieser genug Geld hat).

Deshalb gilt bei mir immer der Grundsatz: Die Türen werden geöffnet wenn ich (Eigentümer, Halter und Versicherungsnehmer) das sage, ansonsten gibt es einen bärigen Anpfiff!

Loroth  03.04.2020, 07:37
@Schmerzgeplagt

Sorry, das ist so nicht korrekt: Zwar hat der Geschädigte auch einen Direktanspruch gegen den Kfz-Versicherer, dennoch kann (!) der Schaden auch über die PHV reguliert werden - wenn der Verursacher keine der von mir genannten Kriterien erfüllt.

Siehe hierzu die Bedingungen der sog. "Kleinen Benzinklausel" aus der PHV.

Jep besser ist das, kann schnell über die 300 Euro an kosten werden.

Kann man aber nicht über Teilkasko abrechnen, da es ein Haftpflichtschaden ist.

Die Teilkasko greift nur bei eigenen Schäden.

Highlands  02.04.2020, 13:40

Das ist allenfalls ein Haftpflicht-Schaden und da gibt es keine Selbstbeteiligung

Kommt auf die Höhe des Schadens an.

Deine Teilkasko spielt dabei keinerlei Rolle, wenn dann ist es ein Fall für die Haftpflicht.

Deine eigene Teilkasko hat damit gar nichts zu tun. Wenn, dann ist das ein Haftpflichtschaden, der dann zu einer Prämienerhöhung im Januar führt.

Ja, du musst!

Aber viell käme es dich billiger, wenn du es selbst zahlst