Kleiner Kratzer am Auto eines Fremden - der Versicherung melden?
Hallo,
Autotür gegen die Tür des daneben parkenden Autos geschlagen. Dabei ist ein sehr kleiner Kratzer entstanden. Der Besitzer hat Fotos gemacht. Soll ich es meiner Versicherung melden? Hab Teilkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung.
Danke vorab!
6 Antworten
Melde es in jedem Fall deiner Haftpflichtversicherung. Erstens kann diese unberechtigte und/oder überzogene Forderungen abwehren und zweitens gibt es durchaus Lacke, die man nicht ausbessern kann. Dann muss u.U. die ganze Tür oder im Worst Case die ganze Seite des Autos neu lackiert werden.
Auch Smart repair kann 2 - 300 Euro kosten.
Sollte der Schaden wirklich gering sein, dann kannst Du diesen im Nachhinein von deiner Versicherung zurückkaufen um nicht hochgestuft zu werden.
Der KFZ-Haftpflicht, wo das Auto mit dem Du den Schaden verursacht hast, versichert ist.
Das kommt drauf an: Bist Du Fahrer, Eigentümer, Besitzer oder Halter des Fahrzeugs, dann ist es zwingend die Kfz-Haftpflicht.
Sofern Du "nur" z.B. Beifahrer warst, kann der Schaden auch der PHV gemeldet werden.
Sofern Du "nur" z.B. Beifahrer warst, kann der Schaden auch der PHV gemeldet werden.
Nein! Leider nicht. Da der Schaden im Zusammenhang mit dem Betrieb des versicherten KFZ entstanden ist, muss die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges herhalten. Allerdings kann der Versicherungsnehmer die Höherstufung zivilrechtlich vom Verursacher zurückholen (falls dieser genug Geld hat).
Deshalb gilt bei mir immer der Grundsatz: Die Türen werden geöffnet wenn ich (Eigentümer, Halter und Versicherungsnehmer) das sage, ansonsten gibt es einen bärigen Anpfiff!
Sorry, das ist so nicht korrekt: Zwar hat der Geschädigte auch einen Direktanspruch gegen den Kfz-Versicherer, dennoch kann (!) der Schaden auch über die PHV reguliert werden - wenn der Verursacher keine der von mir genannten Kriterien erfüllt.
Siehe hierzu die Bedingungen der sog. "Kleinen Benzinklausel" aus der PHV.
Jep besser ist das, kann schnell über die 300 Euro an kosten werden.
Kann man aber nicht über Teilkasko abrechnen, da es ein Haftpflichtschaden ist.
Die Teilkasko greift nur bei eigenen Schäden.
Das ist allenfalls ein Haftpflicht-Schaden und da gibt es keine Selbstbeteiligung
Kommt auf die Höhe des Schadens an.
Deine Teilkasko spielt dabei keinerlei Rolle, wenn dann ist es ein Fall für die Haftpflicht.
Deine eigene Teilkasko hat damit gar nichts zu tun. Wenn, dann ist das ein Haftpflichtschaden, der dann zu einer Prämienerhöhung im Januar führt.
Ja, du musst!
Aber viell käme es dich billiger, wenn du es selbst zahlst
Meiner privaten Haftpflichtversicherung oder der Kfz-Haftpflicht?