Zahlt für die Beschädigung eines Anhängers meine private Haftpflichtversicherung
Hallo, jemand hat mir Brennholz geliefert und der Anhänger stand bei mir vor der Garage. Ich wollte ihn per Hand wegschieben, da er im Weg stand. Dabei ist er meine steile Einfahrt hinunter gerollt und ist er unten vor einer Mauer zum stehen gekommen. Dabei wurde er Anhänger stark beschädigt. Der Schaden beläuft sich auf ca. 1000€. Zahlt den Schaden meine private Haftpflichtversicherung oder muss ich den Schaden selber tragen? Der Anhänger ist nicht vollkaskoversichert.
4 Antworten
Ja, das ist ein klassischer Schaden für die private Haftpflicht... wenn die sog. "Benzinklausel" nicht wäre, die bei den meisten Versicherungen alle Schäden an Kraftfahrzeugen und auch Anhängern ausschließt.
Den Schaden wirst Du wahrscheinlich aus eigener Tasche zahlen müssen, sorry - es sei denn, Dein Versicherungsvertrag hat hierfür keinen Ausschluß.
Auf jeden Fall der privaten Haftpflicht mal den Schaden melden, mehr als ablehnen können sie nicht...
Das kommt auf die Versicherung an. Hab mal als Beifahrerin beim Hochkurbeln des Fensters das Gestänge des manuellen Fensterhebers verbogen. (Keine Ahnung wie ich das wieder geschafft habe....) Hat die Versicherung anstandslos übernommen.
Da du den Hänger nicht mit einem motorgetriebenen Fahrzeug bewegt hast, ist hier in der Tat deine private Haftpflichtversicherung zuständig. Ein Schaden an dieser Mauer ist durch die Haftpflichtversicherung des Halters vom Hänger gedeckt.
Eine Entschädigung zu erlangen wird sehr sehr schwer werden! Es gibt Ausschlußtatbestände, die in deiner PHV greifen könnten.
Beispielsweise "geliehene, gemietete oder in Verwahrung genommene" Gegenstände! FREMDES Eigentum in DEINEM Besitz (hier: auf deinem Grund und Boden) ist zu behandeln wie "eigenes Eigentum" und wenn der Hänger dir gehört hätte, wäre er ja auch nicht versichert...
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist der Anhänger Fremdeigentum? Dann würde ich das auf jeden Fall der Haftpflichtversicherung melden. Die müssen Schäden übernehmen, die Du unbeabsichtigt an fremdem Eigentum verursacht hast.