Auto rollt gegen Zaun

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die KFZ-Haftpflicht ist zuständig. Du kannst es zunächst von der Versicherung regeln lassen und später den Schaden bei der Versicherung ausgleichen. Sonst würdest du sicherlich am Rabatt etwas verlieren.

darkday123 
Beitragsersteller
 10.09.2011, 09:33

Muss die Versicherung zahlen oder kann sie sich auch quer stellen, und irgendwas von grobfahrlässig reden, weil ich ja die Handbremse nicht richtig angezogen habe und keinen 1.Gang eingelegt habe.

amigo06  10.09.2011, 09:36
@darkday123

Nein, sie muß den Schaden bezahlen, den das Auto angerichtet hat.

dinaheve  10.09.2011, 09:37
@darkday123

die Versicherung muss bezahlen, deswegen hast du sie ja auch

DerHans  10.09.2011, 11:00
@amigo06

Nein das ist ganz normale "Betriebsgefahr"

Hallo darkday123,

so, wie ich weiß, muss du deiner Autoversicherung den Schaden melden. Denn schließlich wurde der Schaden auch durch das Auto verursacht. In deiner Versicherung ist zumindest eine Autohaftpflicht enthalten. Und je nachdem, wie du die Versicherung abgeschlossen hast, noch eine Teil- oder sogar Vollkasko. Ansonsten wird dir die Versicherung schon sagen, wenn sie nicht zuständig ist.

Der Schaden muss aber auch so schnell wie möglich gemeldet werden. Sonst ist niemand mehr zuständig und du trägst den Schaden allein.

Nette Grüße

darkday123 
Beitragsersteller
 10.09.2011, 09:44

Ok dann werde ich es Anfang nächster Woche gleich der Versicherung melden. Vielen Dank schonmal.

Tanemali  10.09.2011, 11:03
@darkday123

Bei den Versicherungen gibt es oftmals eine Telefonnummer, die man umgehend anrufen kann, wenn ein Schaden entstanden ist. Auch am Wochenende. (Vertragsunterlagen). Ansonsten ist man verpflichtet, innerhalt von 3 Tagen den Schaden zu melden.

SgtMiller  10.09.2011, 11:31
@Tanemali

Unverzügliche Schadensmeldung hat nichts mit 3 Tagen zu tun, so eine Frist gibt es nicht.

Tanemali  11.09.2011, 00:35
@SgtMiller

Aussage eines Versicherungsvertreters ;)

Das ist selbstverständlich eine Sache der KFZ-Haftpflichtversicherung. Sei froh dass es bei ein em Bagatellschaden geblieben ist. Wolltest du ein überrolltes Kind auch der privaten Haftpflicht melden?

darkday123 
Beitragsersteller
 10.09.2011, 11:52

Den letzten Satz hättest du dir auch sparen können

DerHans  10.09.2011, 18:09
@darkday123

Wieso, das hätte die gleiche RECHTFERTIGUNG. Macht es aber deutlich.

deine private Haftpflicht wird den Schaden nicht bezahlen, das ist sicher.

der Schaden wird sich auf ca. 2000€ belaufen.

Crack  10.09.2011, 10:02

Hellseher? Oder woher nimmst du Deine Informationen?

SgtMiller  10.09.2011, 11:21
@Crack

zur Haftpflicht hat er Recht , zum Preis wahrscheinlich die Glaskugel befragt.

Versuchen kannst Du es. Glaube aber eher nicht das sie das bezahlen.

SgtMiller  10.09.2011, 11:23

Versuchen kannst Du es

wen Du den Damen und Herren in der Schadensabteilung ein paar fröhliche Minuten bereiten willst, denn werden sich eins Lachen

darkday123 
Beitragsersteller
 10.09.2011, 09:34

also soll ich es mal bei der privaten haftpflichtversicherung probieren

DerHans  10.09.2011, 10:59
@darkday123

Lass dir doch nicht solchen Quatsch erzählen.