Zahlt die Versicherung (Eckventil Küche)?
Letzte Woche Mittwoch ist mir aufgefallen das der Wasserhahn defekt war in der Küche. In der Mitte des Hahns (nicht aus der Öffnung) ,,schoss" plötzlich Wasser hinaus. Ich hab das Loch im Material des Hahns erstmal mit zwei Handtüchern abgebunden bis mein Freund nach hause kam. Dieser hat den Wasserhahn abmontiert und das Eckventil mit der Zange geschlossen. Heute kam ich nach hause und hatte einen Brief im Briefkasten, darin stand das unsere Wohnung Notgeöffnet werden musste. Wir sind nicht erreichbar gewesen stand dort ebenfalls (wir haben beide keinen einzigen Anruf auf unseren Handys). Nun kam der Typ (nicht der Klempner) welcher bei der Notöffnung dabei war, hat berichtet das 2 cm Wasser in der Wohnung gestanden hätte und es schon zur Nachbarin durchgedrungen ist.
Mein Freund hat nun schon mit der Versicherung gesprochen, wo er Versicherungsnehmer ist und ich mitversichert bin. Die würde den Schaden übernehmen wenn ich ihn verursacht hätte?! PrivatHaftpflicht und Hausrat würde da eintreten.
ich kann mir das jedoch gar nicht vorstellen, da man hier ja von (grob) fahrlässigen Verhalten ausgehen kann? Werde ich dann herangezogen weil ich Mitschuldig bin bzw. wenn ich jetzt die ganze Verantwortung dafür übernehmen?!
schonmal Danke für die Antworten
4 Antworten
Die private Haftpflicht tritt für die Fremdschäden ein, die ihr verursacht habt. Der direkte Schaden am Gebäude geht über die Gebäudeversicherung.
Eure Hausratversicherung leistet nur für EUER EIGENES loses Inventar.
Wenn der defekte Wasserhan zum Haus gehörte war es Sache der Gebäudeversicherung (Rohrbruch, Wasserschaden).
Gehörte der Wasserhahn euch, müsste man mit der Gebäudeversicherung reden.
Wer Wasserhahn einer Küchenzeile, die den Mietern gehört? Da hab ich meine Zweifel. Aber sicher bin ich nicht.
Alles, was mit dem Gebäude fest verbunden ist, betrifft die Gebäudeversicherung.
Dass die Einbauküche zum Hausrat gezählt wird ist bereits eine Sonderregelung. Im Schadensfall wird trotzdem immer nah den Besitzverhältnissen gefragt.
Eben.
..... nö, denn eine Hausrat ist dafür nicht zuständig, eine PH auch nicht, und die VGV bezahlt nur mit zusätzlichem Baustein, den aber viele Mieter nicht bezahlen wollen.
Den Schaden durch das Wasser am Gebäude, der ja hier vorliegen soll, ordnet die VGV des Vermieters.
In jeder Haftpflichtversicherung ist auch die grob fahrlässige Herbeiführung (welche ich hier noch nicht mal sehe) des Schadens mitversichert.
Schäden an eurem Hausrat trägt eure Hausratversicherung (hier kann bei grober Fahrlässigkeit evtl. gekürzt werden).
Schäden am Gebäude trägt die Gebäudeversicherung
Schäden am Hausrat des anderen Mieters trägt die Hausratversicherung des anderen Mieters.
Sowohl die Gebäudeversicherung als auch die andere Hausratversicherung KANN von euch Regress fordern, das ist dann ein Fall für eure Privathaftpflicht.
Ein Wasserhahn ist in der Regel mit dem Gebäude fest verbunden, fällt also in den Zuständigkeitsbereich der Gebäudeversicherung.