Geliehenes Fahrrad geklaut - Haftpflichtversicherung
Hallo zusammen,
mir wurde ein Fahrrad geklaut, welches ich mir von einem Verwandten ausgeliehen hatte. Ich bin damit zur Arbeit gefahren und dort wurde es tagsüber geklaut (abgeschlossen).
Überrnimmt sowas meine Haftpflichtversicherung?
5 Antworten
Wenn das Fahrrad gestohlen wurde, dann entsteht nicht Ihnen, sondern den Eigentümer ein Schaden. Es ist also ist zunächstmal die Frage, ob Sie überhaupt dafür haften müssen. Ohne ein Verschulden wird das schwierig.
Melden sie den Schaden erstmal der Versicherung, und sehen sie dann, wie diese reagiert.
Der Punkt ist, wenn man es ohne eigenes Verschulden nicht zurückgeben kann, dann ist man nicht schadenersatzplfichtig. Haftungsansprüchen setzen in der Regel ein Verschulden voraus. Die Gefährdungshaftung ist in Deutschland die Ausnahme nicht die Regel. Etwas umfangreicher ist es hier erklärt.
Nein, die Privathaftpflichtversicherung kann aus mehreren Gründen diesen Schaden nicht übernehmen (Ausschluß von geliehenen/ gemieteten Sachen, Ausschluß von Schäden durch abhandenkommen...).
Schau in Deine Versicherungsbedingungen. Da dürfte irgendwo stehen:
Gemietete, geliehene, gepachtete oder geleaste Gegenstände werden im Schadenfalle nicht von der Haftpflichtversicherung ersetzt ...
Solltest Du eine der wenigen Versicherungen haben, die diesen Punkt übernehmen, könntest Du glück haben.
Diebstahl wird mit Sicherheit in deiner Versicherung nicht mitenthalten sein. Haftpflichtversicherung greift immer dann, wenn du einen Schaden bei einer Dritten Person verursachst.
Das ist genau so, als ob dein eigenes Fahrrad gestohlen worden wäre. Der Eigentümer hat natürlich einen Ersatzanspruch gegen dich.
Ähem, wenn ich mir etwas leihe und dann nicht zurück gebe(n kann)...
Aber hallo, natürlich bin ich dann für den Schaden haftbar...