Kratzer an fremden Auto, wer zahlt?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Versicherungen. Folgender Sachverhalt: Ich besitze kein eigenes Auto, und fahre mit dem geliehenen Auto einer Freundin. Ich beschädige das Auto (Lackkratzer oä.) durch meine eigene Schuld. Würde dafür meine Haftpflichtversicherung aufkommen? Oder muss ich das selber bezahlen? Bzw., wird das durch ihre Vollkasko abgedeckt, und wird sie dann hochgestuft? Danke!
5 Antworten
So, nein... Deine Haftpflicht deckt den Schaden nicht ab
Ja, wenn sie ihre Vollkasko darüber laufen lässt, dann wird sie hochgestuft.
Demnach würde ich mich mal schlau machen mit welchen Kosten die Instandsetzung verbunden ist und dann den Schaden aus der eignen Tasche bezahlen. Das ist somit die fairste Lösung.
Das ist üblicherweise mit der Haftpflicht gedeckt. Allerdings hast du evtl. einen Eigenanteil zu leisten (Standard: 150 € Selbstbeteiligung). Von daher ist zu überlegen, ob man den Schaden nicht lieber gleich selbst reguliert (Faustformel bis 500 €).
Sie wird hochgestuft, außer sie hat einen abweichenden Vertrag mit ihrer Versicherung.
Mal abgesehen, davon dass das mit der Frage nichts zu tun hat, gibt es bei der KFZ-Haftpflicht keine Selbstbeteiligung und der Faustformelbetrag ist auch Unsinn.
ja, deine antwort ist um längen besser
Die Frage ging nach dem EIGENSCHADEN, den der Fahrer verursacht hat. Also ist deine Antwort wirklich KÄSE
Also mit ihrer Haftpflicht? Oder warum wird sie dann hochgestuft? Und meine Haftpflicht (also die ganz normale, die auch greift wenn ich zb ihr Handy kaputt machen würde), greift dann nicht?
Wir reden hier über die Fahrzeughaftpflicht die bei ihr greift. Deine Haftplicht kommt dafür i.d.R. nicht auf. Die Frage gab es übrigens schon in ählicher Form. Siehe hier: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&frm=1&source=web&cd=1&sqi=2&ved=0CEIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.gutefrage.net%2Ffrage%2Fuebernimmt-den-schaden-an-einem-mietwagen-die-privathaftpflichtversicherung&ei=h1dXUK2mJYXzsgbb24GQBA&usg=AFQjCNEQErX7EiCjlKp0wx1z3vT84PAM8g&sig2=mhLNhnnAhoZa_bpDmpEYQA
In der Regel sind Schäden an Kraftfahrzeugen die aus dem Gebrauch des Fahrzeuges herrühren von der Leistung in der PHV ausgeschlossen. Dafür kommt bestenfalls die Vollkasko auf, die hat vermutlich einen Selbstbehalt. Auch wenn kein Selbstbehalt vereinbart ist, wird voraussichtlich, wenn kein Rabattretter vorhanden ist, der SFR (%) im Folgejahr erhöht.
Tipp: Beulendoktor oder ähnliches finden der den Schaden auf die eigene Rechnung bereinigt.
Die private Haftpflichtversicherung schließt alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines motorgtriebenen Fahrzeugs entstehen definitiv aus. Deine Freundin hat dennoch einen Ersatzanspruch gegen dich persönlich.
Die Vollkasko würde unter Berücksichtigung der SB zahlen und selbstverständlich dann hoch stufen.
Private Haftpflichtversicherung stehen niemals für Schäden mit KFZ ein.
für Schäden am Fremden Fahrzeugen muss die Autohaftpflichtversicherung deiner Freundin zahlen und für schäden am eigenen Kfz ist die Vollkaskoversicherung da. hochgestuft wird sie dafür.
Dass Privathaftpflichtversicherungen generell nicht bei Schäden mit Kfzen zuständig sind, ist nicht korrekt - siehe AHB.
die antwort ist einfach nur käse.