Zahlt die AOK Pflegegeld nach
Hallo es geht um meine Oma sie ist seit letztem Jahr Pflegebedürftig im Dezember kam einer vom Dienst und der Antrag wurde rückwirkend von Oktober bewilligt wir hatten uns aber für einen Pflegedienst entschieden weil wir nicht wussten wie wir sie am besten pflegen.da wir aber uns seit Oktober schon um sie kümmern was auch recht gut klappt hat meine Oma sich entschieden die Pflegeart zu ändern man muss auch dazu sagen sie ist sehr stur. Habe bei der AOK angerufen aber die Dame am Telefon hatte meine Frage wohl nicht wirklich verstanden sie meinte das Geld 'häuft' sich quasi an. Antrag auf Änderung ist auch schon verschickt. Meine Frage ist das Geld was eigentlich für den Pflegedienst war wird das jetzt auf private Pflege umgerechnet oder verfällt das? Weil wir kümmern uns seit Oktober um sie haben nie einen Dienst im Anspruch genommen Sorry ist ja doch ein langer Text geworden Danke schon mal im voraus
4 Antworten
Etwas unverständlicher Text.
Zum einen: ein Pflegedienst bekommt nicht einfach so das Geld einer Pflegestufe. Ihr müsst Leistungen dort einkaufen, diese erbrachten Leistungen rechnet der Pflegedienst dann mit der Pflegekasse ab.
So wie ich es verstehe hattet ihr Kombileistung beantragt, da ihr einen ambul. PD einschalten wolltet. Das habt ihr aber nicht getan.
Jetzt muss die Kombileistung rückwirkend auf Pflegegeld umgestellt werden.
Das wird bei der Pflegekasse beantragt.
Ihr bekommt dann das Pflegegeld rückwirkend ausgezahlt.
Das was die Dame der Kasse meinete: das sammelt sich an, das ist der Betrag von 104€ die jeder in eine Pflegestufe eingestuften Person der Pflegestufen 1-3, nach dem § 45 SGB XI, als Betreuungs u. Entlastungsleistungen zu stehen. Diese Gelder sind nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen für Hauswirtschaft und Betreuung mit der Kasse abrechenbar. Die 104€ gibt es nicht bar auf die Hand.
Und dann noch was: wer Pflegegeld beziht muss je nach Pflegestufe (PS) ,
In PS I u. II 1x pro Halbjahr und in PS III 1 x im Quartal einen Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI der Kasse nachweisen. da zu müsst ihr euch einen zugelassenen ambul. Pflegedienst ausszuchen, der diesen Pflegeberatungsbesuch erbringt. Die Kostenhierfür zahlt die Pflegekasse. Erfolgt dieser gestzl vorgeschriebene Besuch nicht
kann die Pflegekasse die zahlung des Pflegegeldes kürzen oder kompl. einstellen.
Hallo,
wenn im Brief Ende März die rückwirkende Änderung ab Oktober deutlich gemacht wurde, wird das Pflegegeld rückwirkend ab Oktober nachgezahlt. Wichtig ist, dass die Mitteilung an die Krankenkasse/Pflegekasse von der Oma bzw. deren Betreuer oder einer von ihr bevollmächtigten Person (Vollmacht einmal beifügen!) unterschrieben wird.
Gruß
RHW
Danke für die schnelle Antwort. Wir haben im. Oktober letzten Jahres pflegestufe beantragt diese wurde dann im Dezember rückwirkend bewilligt.ende März 2015 haben wir einen Antrag zur Änderung gestellt.
Dein Text ist etwas wirr.
Wenn deine Oma der Pflegekasse gesagt hat, dass sie das Pflegegeld haben will, dann wird ihr das Pflegegeld auch überwiesen. Sie muss dann halt den Pflegedienst aus eigener Tasche bezahlten.
Was habt ihr denn für Leistungen beantragt? Wenn ihr in dem ursprünglichen Antrag Sachleistungen beantragt habt (also Pflege durch einen Pflegedienst) dann sind auch Sachleistungen bewilligt worden. Wenn jetzt eure Oma zum 01.03.2015 Pflegegeld beantragt hat, dann bekommt sie ab dem Zeitpunkt Pflegegeld. Pflegegeld wird schnell und direkt ausgezahlt. Für Sachleistungen müssen bei der Pflegekasse Rechnungen eingehen.
Kleiner Tipp: Vielleicht könnt ihr eure Oma überreden, einen Antrag auf Kombileistungen zu stellen. Das bedeutet Sachleistungen und wenn von den Sachleistungen was übrig bleibt, wird das als Pflegegeld ausgezahlt ;-).