Beim Auszug vergessen Strom abzumelden - Nachmieter hat bereits neuen Vertrag. Muss ich jetzt zahlen?
Hallo,
bei meinem Auszug im letzten Oktober 2014 habe ich mit dem Nachmieter ausgemacht, dass er sich meldet, sobald er einen neuen StromVertrag aufsetzen will. Er hatte sich noch nicht entschieden ob er den bisherigen Vertrag übernehmen will.
Nun kriege ich von meinem Stromanbieter eine Abschlagsforderung über die letzten Monate. Als ich dann den Nachmieter anrief, hieß es er hätte bereits einen neuen Anbieter gewählt. Dieser hatte ihn sogar angeschrieben, da es ein Problem mit dem Anschluss gäbe und dass scheinbar schon jemand angemeldet sei. Der Nachmieter hat mir das aber bis gerade verschwiegen und ich gehe davon aus, dass er auf meine Kosten weiter heizen und warm duschen wollte, wenn ich mich nicht gemeldet hätte. Natürlich hätte ich mich vorher darum kümmern sollen, aber bei Umzügen vergisst man auch mal was.
Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall und weiss wie man sich nun verhält? Den Zählerstand habe ich vor dem Auszug notiert sowie fotografiert.
Liebe Grüße und besten Dank
7 Antworten
Bei deinem Versorger unter Vorlage der Unterlagen wie Kündigung des Mietvertrages, neuer Versorgungsvertrag für Strom und Vorlage der Fotografie des Zählers versuchen "aktiv" aus dem Vertrag zu kommen. Ich könnte mit aber auch vorstellen das der Nachmieter eine andere Sicht des Zählerstandes hat......
ruf den anbieter an und kläre das.. beweise hast du ja..
wenn der Nachmieter den strom auf seine kappe angemeldet hat, dann wurde auch seitens euch eine abmedlung duchgeführt.
du solltest dich DRINGEND mit dem energieversorger in verbindung setzen, die zeit läuft...
es gibt eigendlich genau 2 optonen: der Nachmieter hat sich beim Energieversorger seiner wahl noch nicht angemeldet. dann könntest du, in dem du dich bei deinem abmeldest, ihn durch die Hintertüre zwanagsanmelden beim grundversorger.
der Nachmiter hat sich bereits bei seinem energieversorger angemeldet, damit würdest du bei deinem zwangs ab- oder umgemeldet (je nach geschlossenem Vertrag)
liegen keine dokumente vor,die einen eintigen zählerstand wieder geben, dann wird als zeitpunkt für den wechsel der zählerstand heran gezogen der zu letzt angegeben wurde. zweifelsfalls (falls zu lange zurück) wird eine ablesung veranlasst...
lg,Anna
wenn Du den Zählerstand bei Auszug notiert hast, dürfte es kein Problem geben.
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Ich denke, das geht auch nachträglich - nicht vergessen, den Namen des Nachmieters anzugeben.
Normal ist das ja so wie BEtru was er mit dir gemacht hat. Aber du hast es selbst verschuldet und so etwas grundlegendes sollte man eigentlich nicht vergessen. Das ist so ein bisschen wie keinen Schlüssel für die neue Wohnung zu haben. Gehe zu deinem Anwalt, er wird dir helfen. Viel Glück!