Eigentumswohnung gekauft, wann kann ich einziehen?

11 Antworten

Es geht also um Schutz vor Übereilung. Denn während mit der Schuldrechtsreform zu Beginn des Jahres Verbrauchern bei Haustürgeschäften oder Rechtsgeschäften im Fernabsatz ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsunterzeichnung eingeräumt wird, gilt dies nicht bei Notarverträgen. Ist die Tinte einmal unter die notarielle Kaufvertragsurkunde gesetzt, kann der Verbraucher hiervon grundsätzlich nicht mehr zurücktreten. Deshalb soll er "wenigstens" vorher die Gelegenheit erhalten, sich die Auswirkungen des Rechtsgeschäftes noch einmal genau vor Augen zu halten. So steht es jetzt in dem neu gefassten § 17 Absatz 2a Beurkundungsgesetz.

Somit können 5 Wochen nicht stimmen. Es sind nur 2 und die müssen eingehalten werden.

AnnaSofie91 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 09:01

Richtig. Das mit den 2-3 Wochen wegen der Frist zum überlegen verstehe ich auch. Das hatte er auch letzte Woche gesagt. Aber nun von nochmal 5 Wochen zu sprechen wegen Gesetzen? Das klingt für mich irgendwie komisch. Habe den Kaufvertrag etc. natürlich nicht vorliegen aber werde später nochmal mit meinen Grosseltern sprechen. Danke!

es gibt da keine gesetze

das vereinbaren käufer und verkäufer, wann der zeitpunkt sein soll

die können den frei wählen

Die einzige gesetzliche Vorschrift für die Zeit zwischen der Zusendung eines Kaufvertragsentwurfes und dem Zeitpunkt der Unterzeichnung sind 14 Tage für den Fall, dass es sich bei dem Käufer um einen Immobiliengewerbetreibenden handelt. Alles was danach kommt, richtet sich nach den Vereinbarungen im Kaufvertag und deren Umsetzung. Im kaufvertag wird auch die Voraussetzung für den Besitzübergang sehr genau beschrieben.

Wenn Sie dies alles mal gelesen haben, was uns ja nicht möglich ist, werden Sie feststellen, das hier keine Frechheit vorliegt, sondern bestenfalls der Amtsschimmel verzögert wiehert.

Das ist im Kaufvertrag geregelt. Schaue dort mal hinein. Wann ist denn der Zahlungstermin.

Mit einem Gesetz hat das nichts zu tun. Da hat jemand etwas falsch verstanden.

Du kannst zu dem Zeitpunkt einziehen, der mit dem Verkäufer im Kaufvertrag vereinbart wurde.