Eine Wohnung aber 2 Stromzähler- wer zahlt?
Hallo, ich bin umgezogen.Bei der Wohnungsübergabe habe ich gesehen, dass die als eine Wohnung vermietete Wohnung 2 Stromzähler hat. Dies ist so denke ich, weil das früher mal 2 Wohnungen waren. Wer muß jetzt die Grundgebühr für den 2.Stromzähler zahlen? Es kann ja nicht sein, dass man als Mieter das zahlen muß, nur weil der Vermieter die beiden nicht zusammenlegt. Gibt es da eine gesetzliche Regelung für, irgendwo nachzulesen? Ich freue mich auf zahlreiche Antworten. Grüße ringsum.
8 Antworten
Vieleicht ist der zweite Zähler jetzt nur als Zwischenzähler gemeldet? Dann brauch keine Grundgebühr bezahlt werden.Da kann dir nur der Energieversorger eine Auskunft geben.
Es gibt ne Grundgebühr für die Zähler? Wuste ich noch garnicht. Aber ich denke das er dir das durchaus übertragen darf.
Ich hatte auch 2 Stromzähler...
Dabei handelt es sich um einen Tag-Stromzähler und einen Nacht-Stromzähler.
Das ist kein Hinweis darauf, das es sich ehemals um 2 Wohnungen handelte.
wenns mal 2 Wohnungen waren sind es auch 2 Zähler.
Wenn die da noch hängen, zahlst du auch für beide Grundkosten. Selbst wenn einer da hängt und seit Ewigkeiten nicht genutzt wird, allein die Bereitstellung kostet, der Vermieter sollte eine Zusammenlegung veranlassen. Meist muss dies ein Elektriker vorbereiten, der Zähler wird dann vom Inhaber meist nur abgeholt. Über die Kosten dafür muss man sich jedoch einigen...
Wenn man die Wohnung sieht, ist es schon ersichtlich, dass es mal 2 Wohnungen gewesen sein könnten und wie gesagt es sind keine Tag- und Nachtzähler.Leider. Danke für die Antworten. Beste Grüße