Darf man die Miete (im Voraus) in 2 Überweisungen aufteilen?
Hallo liebe Community, gibt es gesetzliche Regelungen, ob man die Miete in 2 Teilen überweisen darf?
Aktuelles Beispiel: Warmmiete: 785€ Ich überweise für Monat September jetzt schon 600€ und am 01. September die restlichen 185€. Ist das grundsätzlich erlaubt? Oder kommt es auf den Vermieter (Privat) an? Riskiere ich, wenn mein Vermieter es nicht wollen würde, eine Abmahnung?
10 Antworten
Das ist zwar ungewöhnlich, aber nicht unzulässig. Du musst lediglich sicherstellen, dass deine Miete für den laufenden Monat spätestens am dritten Werktag überwiesen werden. Nach einem BGH-Urteil kommt es dabei nicht darauf an, wann die Miete beim Vermieter gutgeschrieben wird, sondern wann sie beim Mieter abgebucht wird.
Auch wenn du die Miete in zwei Teilbeträgen überweist, hältst du die gesetzlichen Vorgaben ein und eine eventuelle Abmahnung wäre unberechtigt.
Allerdings solltest du deinen Vermieter darüber vorab informieren.
Ja ok, war etwas unglücklich formuliert.
Das wäre zwar sehr ungewöhnlich aber nicht unzulässig. Hauptsache der Vermieter kann die Zahlungen korrekt zuordnen.
Eine Abmahnung oder gar Kündigung deswegen halte ich für unberechtigt.
Ich würde allerdings mit dem Vermieter vorab darüber sprechen.
Wichtig ist, dass der komplette Betrag am Stichtag überwiesen ist, ob nun auf einmal oder mehr Einzelbeträge, dürfte egal sein, der Gesamtbetrag am Stichtag ist relevant.
Ich sehe zwar keinen Sinn bei der Vorgehensweise. Aber Dein Ansprechpartner ist dann natürlich der Vermieter. Ich könnte mir vorstellen, dass das lästig für ihn ist, dass er zwei Buchungen für eine Miete vornehmen muss.
Aber wenn er sich dazu bereit erklärt hat, denn man tau!
Dürfen darst du da theoretisch schon. Aber damit der Vermieter das richtig zuordnen kann, solltest du ihn davon informieren. Willst du das nur einmal so handhaben oder dauerhaft?
Stimmt so nicht. Vielmehr gilt das Datum an welchem die Überweisung getätigt wurde. Das ist ein Unterschied.