Hallo wollte wissen ob der Vermieter für das Licht in den Kellerräumen verantwortlich ist? Es geht darum in meinen Kellerraum ist Licht und Steckdose vorhanden?
Bei der Wohnungsübergabe meinte der Vermieter das nur neue Birnen angebracht werden müßen, dann sollte das Licht funktionieren. Also gesagt getan. Aber kein Licht. Dann habe ich die Steckdose ausprobiert. Kein Strom.
Da im selben Objekt noch leere ungenutzte Keller offen waren habe ich dort probiert ob das Licht und Strom funktioniert. Pustekuchen. In keinen Kellerraum funktioniert das Licht oder liegt Strom an.
Und die Leitungen sind nicht von den Mietern verlegt wurden sondern liegen schon immer an ( DDR Plattenbau ). Und sind fachgerecht verlegt.
Im Kellergang funktioniert das Licht, aber dieses reicht teilweise nicht aus die Keller auszuleuchten, Tageslicht ist in manchen so auch mein Kellerraum nicht vorhanden, da Kellerfenster zugemauert wurden.
Als ich meinen Vermieter darauf ansprach kam er mit der Ausrede das sei Mietersache.
Nun meine Frage wer ist hier verantwortlich ( wie schon erwähnt Lichtanlage und Steckdose bei Einzug vorhanden ).
Vermieter oder Mieter.
ggf. mit Vorschriften, urteilen usw. zurückmelden.
Dankeschön.