Nach Umzug verlangt Vermieter sämtliche Steckdosen neu zu machen weil die alte Serie nicht mehr vorhanden ist darf er das?
Hallo,
Vor 3 Wochen sind wir umgezogen. 3 Steckdosen und 1 Lichtschalter waren kaputt. Natürlich sind dies nur Kleinreparaturen die ich gerne in kauf nehme. Gestern bekam ich einen Kostenvoranschlag von 800€. Man muss aber dazu berechnen das wir in der Küche die Starkstromleitung beschädigt haben und dies repariert werden muss. Kein Thema. Was mich aber gerade sehr stört ist, dass der Vermieter nun sämtliche Steckdosen und Lichtschalter erneuert haben will, auch die, die nicht kaputt sind. Grund, die Serie die jetzt drin ist gibt es auf dem Markt nicht mehr. Also sag mal? Einheitlich müssen Steckdosen schon gar nicht sein! Ich zahle doch nur für die kaputten Steckdosen und Lichtschalter und nicht für alle neue Steckdosen und Lichtschalter + die Einzelteile und alles drum und dran (siehe Bilder).
Meine Frage diesbezüglich ist. Darf er das? Und ich habe auch mal gelesen das bei Kleinreparaturen die Schäden nur der Mieter zahlt, wenn die 77€ grenze nicht überschritten ist. Hier ist sie aber deutlich überschritten worden was heißt der Vermieter muss es zahlen oder nicht?
Zitat: *So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: Eine wirksame Kleinreparaturklausel setzt einen Höchstbetrag je Reparatur von etwa 77 Euro, früher 150 Mark, voraus. Aufgrund von Preissteigerungen sind auch 100 Euro plus Mehrwertsteuer als angemessen anzusehen, urteilte das Amtsgericht Braunschweig (Az.: 116 C 196/05).
Kostet die Reparatur auch nur einen Euro mehr, ist es keine Kleinreparatur mehr und der Vermieter muss sie allein bezahlen.*
Quelle: http://www.welt.de/welt_print/article3855914/Der-Mieter-zahlt-nur-fuer-Kleinreparaturen.html