Heizung entlüften lassen. Wer zahlt die Rechnung?
Hallo allerseits, in meiner Wohnung wurde eine Heizung von einem Handwerker entlüftet. Nun hat mir der Vermierter das in Rechnung gestellt. Im Vertrag steht das Instandhaltungskosten bis zu 100€ vom Mieter getragen werden. Muss ich nun zahlen, ist das alles rechtens?
Kurz noch zur Info, die Heizunh hat ein Ventil welches man nicht selbst entlüften kann und die Entlüftung kommt praktisch jedes Jahr vor.
Vielen Dank schon im vorraus für eure Unterstützung.
6 Antworten
Wen du keine Gasterhme in der Wohnung hast sind die kosten der Instandhaltung nicht euer Problem.Auch ist das Entlüften keine Maßnahme der Instandhaltung. Beitreibkosten und Wartung müßt ihr mit finanzieren aber nicht Instandssetzungs Sachen.und auch nicht das entlüften .Wen am Heißkörper ein entlüftungsventiel ist könnt ihr auch s elber entlüften mit dem entlüftungschlüßel den man für 2.50€ im Baummarkt bekommt..!
Ist der kessel im Keller hat der Vermieter euch seine nicht umsetzbare kosten aufgebrummt.und dan wäre das eine sittenwidrige Klausel aber Bezahlen solltet ihr nichts.! Bei einer gastherm könnte das sein das 100€ richtig wären aber nicht für das entlüften auch dan nicht..
du kannst auch dem Vermieter sagen das du das nicht bezhalst auch in Zukunft nicht für das entlüften weil es wirtschaftlicher für dich wäre wen dort ein richtiges Entleerungsventil eingebaut wird außerdem ist der Vermieter Eigentümer der Heizung und mus das dann eben selber zahlen,. Außerdem ist das viel zu viel oder bist du der einziegste Mieter im Haus und hat das entlüften etwar 1studne oder mehrer gedauert Was wohl nicht so ist verlange einfach die Kopie von der original Handwerkerrechnung. Verweise deinem Vermieter darauf hin das das entlüften keine Instandhaltungskosten sind..
Es kann manchmal auch öfters notwendig sein die Anlage zu entlüften zb weil Wasser im Keller abgelassen werden muste solst du dan et war jedesmal 100€ zahlen.oder auch wen das ausdehnungsgefäss da kapput ist.und ausgetauscht werden mus.
Es gibt Mitverträge wo bis zu einer bestimmten summe die Reparatur Selber bezahlt werden müssen aber nur bei einer Gasterme innerhalb der Wohnung aber nicht für das entlüften .
Mietvertrag: Instandhaltungskosten (100€) vorm Mieter?
Ist das überhaupt zulässig? Ich würde jetzt mal ganz pauschal sagen: Dein Vermieter macht sich das recht einfach.
Warte mal aber ab bist sich jemand meldet der den richtigen Durchblick hat. Dazu ergänze ich mal deine Themen.
Das der Mieter Kosten für kleine Reparaturen tragen muß ist, wenn vertraglich vereinbart, zulässig.
Aber nur kleine Reparaturen an Dingen die seinem häufigen Zugriff unterliegen. Zum Beispiel Fenster-, Türgriffe und Rollogurte.
Instandsetzung der Heizungsanlage, wozu auch die Heizkörper gehören, ist allein Sache des Vermieters. Egal wie klein oder groß die Reparatur ist.
Im Vertrag steht das Instandhaltungskosten bis zu 100€ vom Mieter getragen werden.
Steht das tatsächlich so im Vertrag?
Oder steht da Kleinreparaturen?
Im Vertrag steht das Instandhaltungskosten bis zu 100€ vom Mieter getragen werden.
Mit diesem Wortlaut ist die Klausel unwirksam.
Ja, genau darum geht es ja bei der Stelle im Vertrag. Es sei denn, die Kosten überschreiten das.
Diese Arbeit ist keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes. Das Entlüftungsventil unterliegt nicht deinem ständigen Zugriff. Weise die Rechnung deshalb (berechtigt) zurück.
Das wären sie auch nicht wenn Fragesteller eine Therme in der Wohnung hätte.