Wer zahlt einem Hartz IV-Empfänger, der in seiner Eigentumswohnung lebt, das monatliche Hausgeld?

4 Antworten

Hallo Leute, diese frage ist zwar schon älter aber da muss ich mal meinen Senf hinzufügen. Es gibt durchaus die Möglichkeit das man in seinem Eigentum wohnen bleiben darf wenn die Größe ich meine ich habe es mal gelesen nicht über 145 m² geht. Nehmen wir mal an, das Espresso eine Wohnung von 100 m² hat. Die Nebenkosten werden wenn vorhanden auf alle BG mitglieder aufgeteilt genauso wie die Heizkosten. Nun aber VORSICHT wenn man das Eigentum alleine bewohnt, was ja eine extreme Bevorzugung darstellt. Es gibt Dienstanweisungen der Bundesländer. die sind sowas von Falsch aber alle wie Landkreis Leistungsabteilungen und auch die Widerspruchstellen müssen sich daran halten. Habe in meinem damaligen Fall eine für mich zutreffende gelesen. Meistens wird da auf ein Urteil des BSG Bezug genommen, im weiteren Verlauf wird dann ausgeführt, das eine Leistung über die angemessene Wohnungsgröße hinaus nicht geleistet wird. DAS IST FALSCH! Denn in diesen SGB Urteil steht für jeden zu lesen genau das Gegenteil drin. Wird Eigentum zur Nutzung überlassen, dann hat die Leiste auch alle Nebenkosten und die Heizkosten in nachgewiesener Höhe zu zahlen. Meine Empfehlung, auch wenn es sehr lange dauert legt immer einen Widerspruch ein und dann klagt vor eurem Sozialgericht. Kostet nichts außer Geduld und ihr bekommt möglicher Weise Geld. LG

für mich ist es was ganz neues harz4 und eigentum,wo gibt es den sowas?

Mismid  24.12.2008, 15:02

wieso nicht? Dadurch spart der Staat doch die Bezahlung der Miete und später den Rentenzuschuß

Espresso 
Beitragsersteller
 24.12.2008, 14:26

Der Hartz IV-Empfänger besaß die bereits komplett abgezahlte ET-Wohnung schon, bevor er seinen Job verlor.

Da es Kosten der Unterkunft (KdU) sind, übernimmt das genau wie die Heizkosten, die ARGE.

Abzüglich der Instandhaltungsrücklage, die übernimmt die ARGE nicht.

normalerweise geht das nicht. Eigentumswohnung ist auch Vermögen und müsste verkauft werden und der Hartz4 Empfänger müsste dieses Vermögen erst aufbrauchen bis Hartz 4 gezahlt wird. Aber bei der Marktlage ist abzuwägen ob ünberhaupt eine Rendite da ist. Wer weiß, wie der Hartz4 Empfänger die Lage glaubhaft darstellen kann.

ArrowGreen  11.09.2009, 16:20

ja es ist vermögen aber wie soll man den die Immobilie schnell verkaufen das geht nicht so schnell. Ausserdem worde meines erachtens es auch geändert mittlerweile muss die arge auch da mit zahlen