Zahlen? Verwaltungsgebühr

5 Antworten

Der Verwaltungsakt ist abgeschlossen, wenn du die Gebühr auch noch bezahlt hast. Oder glaubst du, den Aufwand für dein vorsätzliches und völlig unsoziales Falschparken wollen wir anderen Steuerzahler begleichen?

MareVon93 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 15:43

Das geht auch freundlicher unter erwachsenen Leuten, ansonsten vielen dank.

Dank eines Kollegen. Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod....

Die Beauftragung eines Abschleppdienstes durch die Verwaltung muss ebenfalls bezahlt werden.

am besten mal anrufen und freundlich nachfragen ;)

MareVon93 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 15:46

Und dann hoffen das es beim Ordnungsamt auch umgängliche Leute gibt, ansonsten wird das Telefonat die größte Strafe. :D

Ja, der Verwaltungsakt muß aber auch bezahlt werden, wer soll das denn machen? Das Verwarngeld ist ein Bußgeld, damit bezahlst du nicht den Verwaltungsakt.

MareVon93 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 15:39

Das anbieten eines Verwarngelds ist ein Verwaltungsakt..

adk710  22.04.2015, 10:22
@MareVon93

Er meint wahrscheinlich einen Verwaltungsakt im Sinne des VwVfG. Diese Eigenschaft hat nur die Ersatzvornahme durch Abschleppen.

Anordnungen im Bußgeldverfahren sind wegen des Anwendungsausschlusses in § 2 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG Verwaltungsakte eigener Art. :-)

Billig davon gekommen mit den 95,-€ . Schnell zahlen , sonst wirts viel mehr .

Verwarnung und Verwaltung sind zwei verschiedene Dinge .