Zahlen? Verwaltungsgebühr
Hallo zusammen,
Habe neulich in annehmbarer nähe der uni keinen Parkplatz mehr gefunden und falsch geparkt. (Auf einem für Radfahrer abgesenkten Bordstein)
Dank einem Kollege hab ich es noch geschafft zu verhindern das mein Wagen abgeschleppt wird. Habe mein Verwarngeld gezahlt und die Ankündigung bekommen das ich eventuell noch die Leerfahrt des Abschleppers zahlen muss.
Heute hab ich dann post bekommen: Darin werden verlangt:
60€ für den Abschlepper 35€ Verwaltungsgebühren.
Klar der Abschlepper muss gezahlt werden - aber wie rechtfertigen sich die Verwaltungsgebühren? Ich habe doch bereits mein verwarngeld (35€) gezahlt und das macht mich stutzig.
Ist damit nicht der Verwaltungsakt abgeschlossen und die Stadt raus?
5 Antworten
Der Verwaltungsakt ist abgeschlossen, wenn du die Gebühr auch noch bezahlt hast. Oder glaubst du, den Aufwand für dein vorsätzliches und völlig unsoziales Falschparken wollen wir anderen Steuerzahler begleichen?
Das geht auch freundlicher unter erwachsenen Leuten, ansonsten vielen dank.
Dank eines Kollegen. Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod....
Die Beauftragung eines Abschleppdienstes durch die Verwaltung muss ebenfalls bezahlt werden.
am besten mal anrufen und freundlich nachfragen ;)
Und dann hoffen das es beim Ordnungsamt auch umgängliche Leute gibt, ansonsten wird das Telefonat die größte Strafe. :D
Ja, der Verwaltungsakt muß aber auch bezahlt werden, wer soll das denn machen? Das Verwarngeld ist ein Bußgeld, damit bezahlst du nicht den Verwaltungsakt.
Er meint wahrscheinlich einen Verwaltungsakt im Sinne des VwVfG. Diese Eigenschaft hat nur die Ersatzvornahme durch Abschleppen.
Anordnungen im Bußgeldverfahren sind wegen des Anwendungsausschlusses in § 2 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG Verwaltungsakte eigener Art. :-)
Billig davon gekommen mit den 95,-€ . Schnell zahlen , sonst wirts viel mehr .
Verwarnung und Verwaltung sind zwei verschiedene Dinge .
Das anbieten eines Verwarngelds ist ein Verwaltungsakt..