Parken vor ungenutzter Einfahrt?
Hallo,
Der Sachverhalt: Die Einfahrt zu unserem Haus ist nicht mehr nutzbar, weshalb der Vermieter das Ausfahrt-Schild hat entfernen lassen und erlaubt davor zu parken. Allerdings hat die Einfahrt einen leicht abgesenkten Bordstein- der allerdings der Einfahrt diente und nicht zur Überquerung o.ä. Alle Mieter parken jetzt seit gut 2 Jahren davor. Jetzt hatte ich gestern ein Schreiben in der Post mit Verwarnung in Höhe von 10€ wegen des abgesenkten Bordsteins. Ich habe Einspruch eingelegt wegen der o.g. Schilderung dass der Bordstein wegen der Einfahrt abgesenkt ist und "Hingegen liegt kein Parkverstoß vor, wenn die "Einfahrt" offensichtlich unbenutzbar ist";(KG VRS 62, 142). Ist der Einspruch sinnvoll und gut begründet? Oder sollte ich doch besser die 10€ zahlen um nicht noch mehr (unnötiges) Geld zu zahlen?
2 Antworten
du solltest deinen enspruch mit einem foto versehen.
vielleicht kannst du auch noch ein schreiben vom vermieter bekommen.
du wirst wohl letzten endes recht bekommen. allerdings - du musst damit rechnen, dass dich das mehr kostet als 10 euro.
ich würde es an deiner stelle machen. - also widersprechen.
mh und wenn du dann regelmäßig die Dinger dran hast ? Zieh es durch und ihr habt Ruhe
Ich würde zu der Stelle gehen, die die Verwarnung ausgesprochen hat, und mit dem zuständigen Bearbeiter reden. Dort lässt sich Alles klären, und die weisst, woran du in Zukunft bist.
Den Einspruch habe ich schon eingelegt. Natürlich ist es ärgerlich evtl. im Recht zu sein, aber wegen des Einspruchs im Endeffekt mehr zahlen zu müssen, wäre noch ärgerlicher...Deshalb überlege ich einfach doch die dämlichen 10€ zu zahlen.