Abschleppkosten für eine abgebrochene Umsetzung trotz anderweitiger Abschleppung?
Hallo Zusammen,
kurz und knapp, ich hab am 15.11.17 falsch geparkt und es tut mir Leid. War ein Parkplatz für Elektroautos und ich wusste nicht, ob ich da stehen darf.
Als ich zu meinem Auto kam, hat der Abschlepper mehrere Autos fotografiert und wollte das neben mir stehende Fahrzeug abschleppen. An meinem war ein Strafzettel an der Scheibe. Es war keine Polizei oder Ordnungsamt vorort und ich fuhr weg. Strafzettel kam schon und ich hab den bezahlt.
Heute 28.03.18 kam ein Gebührenbescheid über eine abgebrochene Umsetzung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs.
Amtshandlungsgebühr 82,- €
Gemeinkostenzuschlag 57,- €
Abschleppkosten 49,80 €
Zusammen 188,80 €
Da der Abschlepper keine Leerfahrt hatte und eine anderweitige Einsatzmöglichkeit für sein Abschleppfahrzeug hatte, wäre es nicht verhältnismäßig mir die Kosten in Rechnung zu stellen. Die Kosten für die Anfahrt hätten dem Verantwortlichen des benachbarten Wagens in Rechnung gestellt werden können. Dieser wurde ja abgeschleppt.
Was kann ich tun? Ich könnte erstmal in Widerspruch gehen.
Soll ich zu dem Widerspruch auch Urteile nennen, die zu meinen Gunsten entschieden hätten? z.B. Aktenzeichen 5 A 1687/12 - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2013
Ist dieser Gebührenbescheid überhaupt rechtskräftig? Es sind mehr als 3 Monate seit dem Tag vergangen.
Vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Ist der Gebührenbescheid von der Gemeinde/Stadt?
Dann kommt es drauf an, welches Organ dazwischen die Verhährung eventuell unterbrochen hat. Das kann nur ein Anwalt raus finden. Aber darauf würde ich es anlegen.
Wenn die Rechnung vom Abschleppdienst ist, würde ich mit dem Urteil argumentieren.