Falschparken - Zahlen trotz fehlender Hausnummer?

4 Antworten

Wenn Du nicht zahlst wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und ein entsprechender Bescheid erlassen - der kostet Dich dann gleich mal 28,50€ mehr an Gebühren/Auslagen. Erst dagegen kannst Du Einspruch einlegen, gegen ein Verwarnungsgeld ist das nicht möglich. Stellung nehmen kannst Du aber auch jetzt, solltest Dich aber beeilen, denn die Zahlungsfrist läuft weiter. Am Besten macht man das telefonisch, alles Anderes schaffst Du nicht innerhalb der einen Woche.

Sinn macht das Ganze aber nicht, denn das was Du hier vermisst ist allenfalls nur ein kleiner Formfehler der berichtigt werden kann - einen Vorteil hast du dadurch nicht. Solange der eigentliche Tatvorwurf und wesentliche andere Sachverhalte wie Kennzeichen, Halter, Ort, Datum korrekt sind wirst Du hier nichts tun können.

roman954 
Beitragsersteller
 31.07.2015, 20:49

Hatte ich mir auch gedacht, aber hätte ja sein können. Den Parkverstoss auch noch mit Roller, weil ich ordentlich parken wollte... Auf dem Gehweg geparkt hätte ich vom Ordnungsamt wohl nichts bekommen... :-l xD

Aber danke für die Antwort! :)

Wieviele Behindertenparkplätze befinden sich in der Straße? 

Wenn es mindestens 2 Behindertenplätze gibt und ... ;-)

Wenn Du jetzt noch die 3monatige Verjährungsfrist berücksichtigst, der Mitarbeiter im Urlaub ist, dann kann es nicht richtig aufgeklärt werden.

Du mußt es gar nichts zugeben, wenn Du Dich nicht erinnern kannst.

 

Du mußt auch nicht zur Polizei, wenn Du eine Vorladung bekommst.

... da kann aber etwas nicht stimmen, denn die Ordnungsämter geben ihre Vorgänge nicht ab an die Polizei.

roman954 
Beitragsersteller
 31.07.2015, 16:59

Beweismittel: Aussage Mitarbeiter Ordnungsamt. Brief stammt vom Polizeipräsidenten in Berlin.^^

keine Chance, Du mußt blechen.