Auto nicht abgeschleppt- trotzden zahlen?
Guten Abend. Wollte fragen, wer sich damit auskennt. Vor paar Tagen habe ich mein Auto in einem Feuerwehrzufaht für 5 Min. geparkt. Als ich zurück war, standen neben dem Auto 2 Ordnungstypen... Die haben gesagt, dass die schon Abschleppdienst angerufen haben... Ich war von der Stelle. Und dann in paar Wochen hane ich zwei Briefe bekommen. Einmal 35 für falsches Parken und einmal fürs Abschleppen 100 O_o , obwohl ich gar nicht abgeschleppt wurde. Muss ich jetzt trotzdem Zahlen? Danke!
6 Antworten
Du musst richtig lesen. Ich kenne den Brief zwar nicht, bin mir aber sicher, dass nicht 100€ fürs Abschleppen gefordert werden, sondern für die Anfahrt.
Ja, wenn der Abschlepper den Auftrag sxchon erhalten hat, verlangt der bei Stornierung seine Anfahrtkosten von der Stadt, die dann ihre Kosten auf dich weitergibt. Das liegt tatsächlich in der Größenordnung, und du wirst das wohl zahlen müssen.
Ich habe aber die Rechnung vom Ordnugsamt bekommen.
Der angeforderte Abschleppdienst hat eine sogenannte Leerfahrt, da er dich nicht aufgeladen/abgeschleppt hat. Für diese Leerfahrt darfst du bezahlen, sofern er nicht rechtzeitig zurückgehalten werden konnte. Das bedeutet, wenn er bereits unterwegs ist, hat er einen Auftrag für diese Fahrt und somit sind Kosten angefallen (z.B. Mannstunden/ Benzinverbrauch/ Fahrzeugverschleiß .....). Diese Kosten werden dir in Rechnung gestellt, müssen aber geringer wie die Abschleppkosten sein.
Du must zahlen, sei froh, das ist nur die Anfahrt; solltest du abgeschleppt worden sein wird es noch teurer. Da kommen noch Verwahrkosten obendrauf.
Der abschleppunternehmer will wahrscheinlich seine anfahrt bezahlt haben. Aber ob die Höhe in ordnung ist, weiß ich leider nicht
Nein, die Kosten werden direkt vom Abschlepper an den Halter gestellt.