1 Haushalt oder 2?
Hallo,
wohne als Untermieter bei einem Freund in der Wohnung.
Alles offiziell, alles registriert und öffentlich und bla.
Damit meine ich Kollege, Homes, Compadre. Nichts romantisches.
Bisher 3 oder 4 Seiten durchgelesen und entweder wird nicht drauf eingangen, es ist in so komplexen Juristendeutsch geschrieben dass das halt nur Juristen peilen oder es wird wischiwaschi erklärt.
Geht mir darum dass ich GEZahlt bei mir abmelden möchte, da offiziell 1 Haushalt = 1 Beitrag. Habe aber Dokus gesehen wo 1 Haushalt auch mal 2, 3 oder 4 Beiträge sind nach GEZlogik. Weiss daher nicht ob ich zum Amtsgericht muss und dann beim Bundesgerichtshof Antrag einreichen muss, dass ich von dem Beitrag befreit werde.
Achja: Noch was gelesen von wenn beide "Haushalte" ineinander greifen dann zählt das irgendwie auch als 1 Haushalt? Sprich wir wechseln uns ab mit Zimmer saugen, Wäsche waschen, einkaufen. Fließen hier die Haushalte zusammen oder ist das noch getrennt? Muss ich dafür Beweismaterial von 3 Monaten oder mehr sammeln mit Unterschrift und Bestätigung beider Seiten? Also mir, dem Untermieter und dem Kollegen / Mieter? Bzw. noch Bestätigungen vom Vermieter?
4 Antworten
Es kommt nicht auf einen gemeinsamen Haushalt oder gar gemeinsames Wirtschaften aus einem Topf an. Entscheidend ist, ob ihr zusammen in einer Wohnung mit nur einer Eingangstür wohnt. Ist das der Fall muss auch nur einmal der Rundfunkbeitrag gezahlt werden, der eben nur einmal pro Wohnung zu zahlen ist. Ob es sich um Untermiete handelt oder um gemeinsame Miete, wie bei mancher WG, spielt keine Rolle.
Im Übrigen handelt es sich beim Rundfunkbeitrag um einen Bereich des öffentlichen Rechts, so dass nicht das für Zivilrecht zuständige Amtsgericht und später dann der BGH, sondern das Verwaltungsgericht und in letzter Instanz dann das Bundesverwaltungsgericht für eine Klage zuständig wäre.
Es kommt beim Rundfunkbeitrag nicht darauf an, ob es sich um einen gemeinsamen Haushalt handelt oder nicht. Der Beitrag faellt pro Wohnung an, nicht pro Haushalt.
Um eine beitragspflichtige Wohnung handelt es sich dann, wenn die betreffenden Wohnraeume ueber einen eigenen Zugang verfuegen, also von aussen bzw. vom Treppenhaus betreten werden koennen, ohne dass man durch eine andere Wohnung gehen muss. Verfuegen deine Raeume jedoch nicht ueber einen eigenen Zugang und du kannst sie nur ueber die Wohnung deines Mitbewohners betreten, handelt es sich nicht um eine beitragspflichtige Wohnung.
Nice, ja ist bei mir der Fall. Danke.
Habt ihr einen gemeinsamen Haushalt?
Oder habt ihr zwei Haushalte in einer Wohnung?
Ja und die musst du jetzt beantworten.
Habt ihr getrennte Kassen, getrenntes einkaufen, getrenntes spülen getrenntes waschen? Betten ? Dann sind es zwei Haushalte
Ist das Köder?
https://www.gevestor.de/details/was-ist-ein-gemeinsamer-haushalt-501993.html
Ich habe das hier gelesen. Ich kann bestätigen dass der Mieter nicht tot ist.
Getrennte Kassen: Ja.
Getrenntes Einkaufen: Jein? Ich kaufe ab und an für uns beide und er kauft ab und
an für uns beide ein.
Getrenntes Spülen: Jein.
Getrenntes Spülen: Jein.
Getrennte Betten: Ja.
Sorry, gerade richtig gelesen. Dachte ich werde verarscht.
Würde daher gerne das "Nicht hilfreich" wegnehmen, aber GuteFrage hat diese komplexe Funktion leider nicht.
Für arbeitslosengeld zwei sind zwei Haushalte gut, für rundfunkgebühren ist ein Haushalt gut.
Für rundfunkgebühren kommt keiner und zählt nach ob ihr zusammen spült. Das stellt ihr einfach passend dar
K, nice. Danke.
Weisst du vielleicht wo ich irgendwelche Rechtstexte dazu kopieren kann?
Möchte nur dafür gewappnet sein, wenn ich mir Anwalt holen muss vom Amtsgericht und falls es juristisch durch Instanzen geht.
Edit: Wow... ich darf danke sagen oder das Danke wieder entfernen aber "hilfreich" oder "nicht hilfreich" sind in Zement gegossen. Sorry deswegen.
Gute Nacht.
Gute Nacht. xd
Der Rundfunkbeitrag fällt pro Wohnung und nicht pro Haushalt an.
Einfach gesagt: Als WG mit nur einer gemeinsamen Wohnungstür, einer Küche usw. müsst ihr nur einmal den Rundfunkbeitrag zahlen. Du bekommst zwar ein eigenes Formular, kannst dort aber seine Beitragsnummer angeben, da er für die Wohnung bereits zahlt und gut ist.
Meldungen mit mehreren Beiträgen sind Fälle wie z.B. große Häuser, in denen es theoretisch zwei oder mehr getrennte Wohnungen gibt, aber nur eine Familie lebt. Gerade wenn es aber z.B. 70 jährige Frau und ihre Sohn mit Frau sind, eine "Familie" wohnt unten und einer oben, wird oft gestritten ob nun 1 oder 2 Beiträge fällig werden.
Gleiches gibt bei riesen WGs wo schwer abgrenzbar ist, was davon nun wie als Wohnung zu werten ist.
Oder wenn einer ganz oder teilweise befreit ist und einer nicht, da sie natürlich möglichst viel Geld wollen.
In eurem Fall ist die Sache aber recht eindeutig, eine gemeinsame Wohnung also fällt nur ein Betrag an.
Sehr schön. Danke für die Antwort.
Habe gerade geschrieben dass ich mir nicht sicher bin. Daher stelle ich die Frage ob das ein Haushalt ist. Du hast meine Frage gerade umformuliert.