Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter. Freiwillig gesetzlich versichern lassen?
Hallo Leute,
ich bin mit meinem Studium fertig und habe mich entschieden, eine Grundausbildung bei einem Versicherungsunternehmen zu machen um auch Kenntnisse im Vertrieb zu sammeln. Dort werde ich dann als selbstständiger Handelsvertreter arbeiten und bin demnach nicht Versicherungspflichtigt. Nach 6 monatiger Tätigkeit werde ich eine IHK Schulung machen. Ich bin mir bereits jetzt sicher, dass ich langfristig angestellter sein möchte (also nicht selbsständig).
Ich werde beim Versicherer dennoch ein fixes Gehalt von 2.500€ monatlich bekommen, solange ich in deren Grundausbildung stecke (danach nur noch auf Provisionsbasis, werde aber nach der Grundausbildung wohl nen neuen Job suchen da ich wie gesagt nur Kenntnisse im Vertrieb sammeln möchte).
Daher möchte ich auf jeden fall gesetzlich versichtert bleiben! Prinzipiell die Frage, ob ihr das empfehlen würdet?. Dann stelle ich mir die Frage, wie viele Abzüge ich dann im Monat bei einem Bruttolohn von 2.500€ haben werde. Kann man das genau so Brutto/Netto runter rechnen wie bei angestellten? Möchte gern alle Versicherungen freiwillig weiterzahlen, also KV, RV, PF und AV. Wie sieht das weiter mit Steuern aus? Lohnsteuer fällt nur bei nichtselbständiger Tätigkeit an oder?
Fragen über Fragen :(
3 Antworten
Wenn Du selbständig bist, kannst die in private Krankenversicherung gehen oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben. In beiden Fällen wird Dein Beitrag nach dem individuellen Risiko kalkuliert und ist ein Festbetrag - unabhängig vom Einkommen. Wenn Du wieder angestellt werden willst und eine versicherungspflichtige Tätigkeit unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze aufnimmst, muss Dich Dein AG bei einer GKV anmelden. Dei PKV kannst Du dann kündigen, auf Anwartschaft setzen oder Dich von der GKV auf Antrag befreien lassen. Vorsicht, das ist ein One-way_Ticket und nach einer Befreiung gibt es keinen Weg zurück in die GKV. Die gesetzlich Rentenversicherung kannst Du nur verlassen, wenn Du ein Einkommen über der Beitragsbemessunggrenze hast. Auch als Selbständiger zahlst Du dann nach Einkommen. Freiwiliige Arbeitslosenversicherung ist bei Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit problemlos möglich. Wenn Du nicht arbeitslos warst, solltest Du eine Beratung bei der Arbeitsagentur suchen.
Hallo,
ich fange mal von hinten an. Lohnsteuer fällt aus jede Einkunftart an, also auch auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben=Gewinn bzw. Einkünfte). Ab einem Betrag von 8004 € fallen theoretisch Einkommensteuern an, jedoch kann man hier noch Freibeträge geltend machen (z. B. die beliebte Werbekostenpauschale), so dass die tatsächliche Einkommensgrenze etwas höher liegt. Du kannst freiwillig in die AV und RV einzahlen, AV kostet meines Erachtens derzeit knapp 100 €. Die BFA werden Dir gerne ausrechnen, was Du für die Rentenversicherung zu zahlen hast - und ob es sinnvoll ist.
KV: wie bereits gesagt, hast Du die Möglichkeit zu wählen zwischen PKV und GKV. PKV geht nach Risikoeinschätzung und bei der GKV richten sich die Beiträge nach Deinen Einkünften. Pauschal kannst Du damit rechnen, dass die Beiträge 15,5 % Deiner Einkünfte betragen.
Eine PKV ist anfangs sicherlich günstiger bzw. hat bei ähnlicher Beitragshöhe eventuell mehr Leistung, jedoch steigt i.d.R. der Beitrag mit den Jahren. Bei der GKV kannst Du auch Deine Familie ohne zusätzliche Kosten mitversichern. Im Detail einfach mal eine gesetzliche Krankenversicherung anrufen, die sind sehr auskunftsfreudig und einen Makler ansprechen. Beide werden Dir ihre Seite jeweils sehr schmackhaft machen. Entscheiden musst Du :-)
Hallo,
Lohnsteuer fällt nur bei Arbeitnehmern an. Bei Selbständigen mit Einkommen über 8004 Euro im Kalenderjahr ist Einkommensteuer zu zahlen (ggf. auch regelmäßige Abschläge auf die spätere Steuer).
Arbeitslosenversicherung:
Kann man als Selbstänfdiger freiwillig zahlen, wenn man bisher schon AlV gezahlt hat.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Weiterversicherung-Hinweisblatt.pdf -> Frist 3 Monate!!!!!
Rentenversicherung:
Am besten eine Beratungsstelle der Rentenversicherung aufsuchen. Die Risiken Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit (letzteres nur privat abzusichern) werden oft unterschätzt.
.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Navigation/Beratung/Beratungsstellen_node.html
Vergleich GKV und PKV (inkl. Pflegeversicherung):
.gutefrage.net/frage/private-krankenversicherung-bei-der-hansemerkur---erfahrungen
Gruß
RHW