Zählt eine Heizungsreparatur in einer Mietwohnung zu "Kleinreparaturen"
Wir wohnen seit 15 Jahren in dieser Wohnung ohne jegliche Heizungswartung o.ä. Nun wareneinige der Regler defekt, wurden auf Anfrage recht schnell von einem beauftragten Dienst instand gesetzt. Die Rechnung vonca.60 € sollen wir selbst zahlen. Ich bin aber der Meinung , dass die Heizung zur festen Mietsache gehört und Rparaturen dem Vermieter obliegen?
8 Antworten
Schau in deinen Mietvertrag, ob es einen Passus "Kleinreparaturen" gibt. Der Heizkostenregler am Heizkörper gehört zu den Kleinreparaturen, da er dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegt. Es kommt darauf an ob und wie hoch der Einzelbetrag für Kleinreparaturen in eurem Mietvertrag festgelegt ist. Meist steht da, dass Einzelreparaturen bis zu einem Betrag von z. B. 100 Euro vom Mieter zu tragen sind. Wenn die Rechnung also unter dem im Mietvertrag genannten Höchstbetrag pro Rechnung liegt, dann müsst ihr zahlen. Wenn der Rechnungsbetrag aber auch nur 1 Cent darüber liegt, dann muss der Vermieter die ganze Rechnung zahlen.
Wartungskosten (ohne Ersatzteile) an der Heizung sind umlagefähig.
Es kommt darauf an was im Mietvertrag vereinbart wurde. In der heutigen
Zeit sind 150 EUR üblich.
Es kommt darauf an ob es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt und dann ob die Sache darunter fällt.
ohne jegliche Heizungswartung
Um was für eine Heizung handelt es sich denn? Was ist ohne Wartung? Die Heizkörper oder die Heizungsanlage`?
Nun waren einige der Regler defekt,
Regler an den Heizkörpern?
Ich bin aber der Meinung , dass die Heizung zur festen Mietsache gehört und Rparaturen dem Vermieter obliegen?
Wenn die Regler deinem ständigen Zugriff unterliegen, dann fallen sie auch unter die Kleinreparaturklausel. 60 € finde ich schon günstig.
Nun wareneinige der Regler defekt, wurden auf Anfrage recht schnell von einem beauftragten Dienst instand gesetzt. Die Rechnung vonca.60 € sollen wir selbst zahlen. Ich bin aber der Meinung , dass die Heizung zur festen Mietsache gehört und Rparaturen dem Vermieter obliegen?
Nun wareneinige der Regler defekt, wurden auf Anfrage recht schnell von einem beauftragten Dienst instand gesetzt. Die Rechnung vonca.60 € sollen wir selbst zahlen. Ich bin aber der Meinung , dass die Heizung zur festen Mietsache gehört und Rparaturen dem Vermieter obliegen?
Nur wenn es eine wirksame Kleinreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag gibt und er Rechnungsbetrag unter dem im Mietvertrag vereinbarten Einzelrechnungsbetrag liegt, ist es Mietersache.
Hier mal ein Link zu Kleinreparaturen und was darunter fällt:
www.naebig.de/service/ratgeber/78-kleinstreparaturen-
MfG
Johnny
Zum Zeitpunkt der Antwort ist die Internetseite im Wartungsmodus.
Alle Kleinreparaturen an der Mietsache sind ja Mietsache. Auch bei einem laufendem Wasserhahn wäre das so. Dieser gehört dem Vermieter, eine Kleinreparatur daran müsste aber der Mieter zahlen, da seinem ständigem Zugriff unterlegen. So verhält es sich auch mit den Thermostatreglern. 60 Euro sind auch nicht zu viel. Das ist sehr günstig.