Reparatur ohne schriftliche Auftragsbestätigung Mietwohnung
Hallo, der Mieter unserer Mietwohnung hat sich an uns gewendet mit der Bitte, eine Heizung in der Wohnung überprüfen zu lassen. Wir haben daraufhin ein Heizungsunternehmen beauftragt, sich die Sache einmal anzuschauen. Die nächste Information, die wir erhalten haben, war die Rechnung in Höhe von 1000 Euro. Weder der Mieter noch das Heizungsunternehmen hatten uns über den genauen Ablauf der Reparatur informiert, es liegt demnach auch keine schriftliche Auftragsbestätigung vor. Darf das Heizungsunternehmen einfach die Reparatur in der Mietwohnung durchführen ohne diesm mit uns, den Vermietern, abzusprechen? Über eine Einschätzung zu dem vorliegenden Fall wäre ich sehr dankbar.
7 Antworten
Ohne Auftragsbestätigung darf kein Handwerker Arbeiten ausführen, zumal in der Höhe! Der Handwerker darf nur Arbeiten ohne Auftrag ausführen, wenn durch diese Arbeiten Schäden an Mensch und Material verhindert wurde und er Niemanden erreichen konnte oder dies nicht zumutbar war. Allerdings, ist die Aufforderung sich den Schaden einmal anschaun so eine Art Arbeitsauftrag ohne Angabe des Arbeitsumfangs. So als wenn ich zur Autowerkstatt gehe und sage, mach mit das Auto fertig für den TÜV. Das ist ein Freifahrschein für die Werkstatt um Dein Auto run um zu renovieren! Bei einem Arbeitsauftrag der erst einmal den Umfang der Arbeiten und der Kosten feststellen soll, dann in Zukunft den Arbeitsauftrag per Fax senden und eine Schadensbegutachtung in Auftrag geben. Man kann auch einen Blanko Arbeitsauftrag erteilen mit einer maximalen Höchstgrenze. Nach der Art: Idh / Wier erteilen hiermit den Auftrag in der Wohnung ... einen Kostenvoranschlag für die Reparatur der Heizung zu erstellen. Kleinreparaturen bis zur Höhe von 200€ können sofort behoben werden. Ambesten ist es, wenn man einnen Wartungsvertrag abschließt und darin auch Notfälle mit einschliesst. Die Praxis der Firma ohne Rücksprache eine Reparatur von 1000€ aus zu führen deutet auf keine solide Basis der Firma hin und ist äußerst unseriös! Diese Firma würde ich persönlich nicht wieder mit Arbeiten beauftragen! Ich empfehle die Rechnung und die ausgeführten Arbeiten genauestens zu prüfen und auch den Mieter zu den ausgeführten Arbeiten, den geleisteten Arbeitsstunden und dem verwendeten Material zu befragen.
Hi,
nein, wenn das Unternehmen keinen Auftrag hat etwas zu reparieren, darf es das auch nicht durchführen!
wiest ihr eigentlich was kaputt ist weil die Firma sollte nur die Heizung überprüfen euer vermieter hat es nur gesagkt habt ihr den Handwerker bestellt angeruffen wen ja müßt ihr ihn bezahlen immer der Auftrag geber muß zahlen
ja wen ein Wartungsvertrag Besteht
Bei der summe mus das schon was erhebliches gewesen sein oder viele kleine sachen die lange gedauert haben aber für Reperaturkosten ist der Vermieter alleine Zuständieg. Es hätte auch sein können das die Firma festgestellt hat Gefar in Verzug wen sie nicht handelt. Reparaturen sind sache des vermieters aber man hätte vieleichrt erstmal der firma sagen können das wen es teuer ist Ertsmal Rücksprache genommen wird.Aber oft wir bei der kontrolle das problem beseitiegt .