Heizung aus der Halterung gefallen, Repariert und jetzt soll ich Zahlen!?
Hallo Ich habe folgendes Problem.
Im Sommer 2009 ist bei mir um 6 Uhr morgens als mein Sohn (2) und ich noch geschlafen haben die Heizung aus der Halterung gefallen...etwa 4 Tage später hat der Vermieter dann auch eine Firma beauftragt die, die Heizung auch wieder Repariert haben. Im Juli habe ich dann die Rechnung bekommen von etwa 150€ ICH. Ich habe daraufhin meinen Vermieter über E-Mail darauf angesprochen, dass ich das nicht zahlen kann und werde, weil ich nichts an der Heizung gemacht habe und mein Sohn (2) auch nicht. ER hat mir dann diese antwort geschickt:
Sehr geehrte Frau M., ich habe Ihre Anfrage nun ein paar Tage wirken lassen. Es tut mir Leid. Ich bin da nicht ihrer Meinung. An der Halterung der Heizung war kein Schaden o.ä. festzustellen. Die Heizung war zum Zeitpunkt der Übergabe auch einwandfrei an der Wand befestigt, so das ich der Meinung bin, daß dies nur durch Fremdeinwirkung passieren konnte. Diese Fremdeinwirkung muß ja nicht zwingend zum Zeitpunkt des Umfallens eingewirkt haben. Der Heizungsmonteur hat mir aber bestätigt, dass die obere Halterung nicht ganz fest war, also nur zur hälfte und dadurch, weil auch Auto´s und Lkw´s am Haus vorbei fahren die Vibration das verursacht haben könnte, dass die Halterung dann einen kurzen Moment hoch gerutscht ist und dann wieder in die Alte Position als die Heizung schon gefallen ist.
15 Antworten
du kannst doch nichts dafür! scheint so, als wäre das nicht das erste mal passiert! also soll doch der vermieter das bezahlen! ruf nen anwalt an...das gehört zur aufgabe des vermieters, dafür zu sorgen das das nicht vorkommt! er hätte das problem, falls bekannt vor einzug von dir beheben müssen!
angeblich soll die ja ordungsgemäß fest gewesen sein bei einzug...
Der Auftraggeber muss zahlen, das erst einmal vorweg. Das ist ganz eindeutug die Sache des Vermieters und du musst überhaupt nichts zahlen. Wegen der ganzen Sache musst du auch nicht gleich zum Mieteschutzbund/Anwalt rennen, das ist ja wohl eindeutig. Wenn der Vermieter anderer Meinung ist, dann soll er klagen, da wird er aber kein Recht bekommen.
Ja ich habe eine Anwältin beauftragt online, die Kosten soll ich mit einem Beratungshilfeschein beantragen, wenn ich es nicht zahlen kann, dann wird die dem Vermieter und mir genaue Angaben machen und dem mal verzählen, dass ich das nicht zu bezahlen habe, sondern der vermieter.
Zunächst gilt, wer beauftragt, bezahlt den Handwerker. Du warst das nicht. Teile dem Vermieter schriftlich mit, dass du jegliches Verschulden an der Reparaturbedürftigkeit entschieden bestreitest (damit ist die Beweislast umgekehrt) und seine Zahlungsansprüche zurückweist. An dich adressierte Handwerkerrechnungen kannst du getrost negieren, da du ja nicht Auftraggeber warst (kannst sie auch gleich in den Papierkorb tun).
Mieterschutzbund ist immer gut, allerdings muss man da Mitglied sein, um Hilfe zu erhalten und die Mitgliedschaft muss meines Wissens auch schon 3 Monate lang bestehen, bevor man sich mit einem Problem hinwenden kann.
Ich nehme an, du bist kein Mitglied. Also geh am besten zum Anwalt. Du musst sicher nicht für den Schaden aufkommen, es sei denn, der Vermieter kann beweisen, dass du ihn verursacht hast. Und dass er das kann, ist unwahrscheinlich. Und wenn doch, müsste das doch eigentlich deine Haftpflichtversicherung bezahlen (falls vorhanden). Aber wie gesagt, der Vermieter wird sich da höchstwahrscheinlich nicht rauswinden können.
Nein leider noch nicht, werde mich aber, wenn ich jetzt am 1.3.2010 umziehe sofort da anmelden, bin es leid mit denen, meine vorherige vermieterin hat auch alles mögliche gefunden um meine kaution nicht raus zu rücken, da konnte ich nur nix machen kein geld für anwalt oder sonstiges gehabt damals...naja...
Ja habe schon einen Anwalt angeschrieben vorhin, werde mal sehen was er sagt, denke ich habe schon recht, dass der vermieter dafür aufkommen muss...Eine haftpflicht habe ich noch nicht, ich habe einen sohn (2) und arbeite auh nicht und habe vor etwa 3 monaten einen freund, der vater besucht den klenen mal sonntags. Ich habe nicht wirklich geld für eine haftpflicht gehabt zu dem zeitpunkt, jetzt schon.
Aus dem Schreiben geht doch eindeutig hervor, dass es eine "natürliche" Ursache gab, dass die Heizung von der Wand gefallenist. Das ist eindeutig Erhaltungsaufwand und fällt garantiert auch nicht unter Kleinreparaturen. Du hast damit jedenfalls nichts zu tun.