Mietwohnung Gegensprechanlage Mietsache?
Die Gegensprechanlage war über längere Zeit defekt, also schrieb ich die Hausverwaltung an, damit diese mal wieder in Ordnung gebracht werde. Die Hausverwaltung gab ihr Einverständnis und schicke einen Techniker. An diesem Tag geschah wohl ein Wunder und die Anlage funktionierte. Jetzt schickte uns die Hausverwaltung dafür eine Rechnung. Ist dies rechtens? In unserem Mietvertrag aus dem Jahre 1992 steht nicht über Kleinreparaturen. Sollen wir diese Rechnung mit einem entsprechenden Kommentar zurücksenden? Danke für Antwort!
9 Antworten
Wie hoch ist denn die Rechnung? Sofern sie niedriger als ca. 100 Euro ist, wirst Du wohl zahlen müssen, da generell Kleinreparaturen vom Mieter getragen werden müssen, auch wenn das im Mietvertrag nicht explizit erwähnt ist - da gibts genug Urteile. Es sei denn es ist explizit ausgenommen, dann musst Du nicht zahlen. Schreib doch mal Deinen Vermieter an?
Unabhängig davon, dass euer Mietvertrag keine Kleinreparaturklausel enthält haben die anfallenden Kosten nichts mit einer Reparatur zu tun. Ihr habt einen Mangel gemeldet, der keiner war. Der Techniker ist unverrichteter Dinge wieder gefahren. Für eine unnötige Beauftragung des Handwerkers wird die HV nachvollziehbarerweise nicht zahlen.
Zur Zeit der Funktionsstörung war die Anlage nicht in Ordnung. Das kommt vor. Als der Handwerker da war, ging sie wieder. das kommt immer wieder vor. Kein Grund den Mieter zur Kasse zu bitten. Möglicherweise gibt es Zeugen?
Nix bezahlen!!! Der Passus Kleinreparaturen betrifft ausschließlich deine eigene Wohnung. Ist jedoch beispielsweise die Gegensprechanlage in deiner Wohnung defekt, ist es Sache des Vermieters. Das betrifft auch alle anderen fest installierten Geräte und Einrichtungen, sofern sie nicht eigener Natur sind. Knallt Dir aber eine Sicherung raus, ist es Deine Sache.
Damit habt ihr gar nichts zu tun. Die Bezahlung ist Vermietersache.
Meine Klingel ging über Jahre immer mal wieder nicht. Wie oft war da der Elektriker da! Tagelang ging sie nicht - der Elektriker prüft, und es klingelt. Andere Mieter konnten aber bezeugen, dass die Klingel oft nicht ging, und der Elektriker glaubte mir auch. Es war nicht in den Griff zu bekommen. Erst durch eine neue Haustür mit neuer Klingelanlage ist das Problem behoben.
Wenn keine KRK vereinbart ist, ist der Vermieter Zahlemann. Dass Wechselsprechanlagen mal gehen und mal nicht, kommt durchaus vor . War bei mir auch schon. Die Rechnung zurückschicken unter Verweis auf fehlende Kleinrepraturklausel.