Zählt das Wochenende als Krankheitstag bei Krankheit und Wochenenddienst?
Hallo, ich arbeite in der ambulanten Altenpflege und hätte bis nächste Woche (auch am Wochenende) durcharbeiten müssen. Leider habe ich eine Rachenentzündung bekommen und gehe morgen zum Arzt um eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu holen. Zählt die Krankmeldung vom Arzt auch am Wochenende, also kann ich bei der stundenabrechnung vom Wochenende jeweils mit einem krankheitstag statt der üblicherweise gearbeiteten Zeit abrechnen oder zählt das nicht? Eine Kollegin meinte mal, das würde nicht gehen, das fände ich aber sehr ungerecht
4 Antworten
Du musst dem Arzt sagen, dass du am Wochenende arbeitest, nur dann kann und wird er dich bis Sonntag einschließlich krankschreiben. Montag holst du dir ne neue AU, wenn es nicht besser ist.
Wenn der Arbeits-/Dienst-/Einsatzplan bekannt und Du am Wochenende zur Arbeit eingeteilt bist, sag das Deinem Arzt, er wird die AU-Bescheinigung dann auch entsprechend ausfüllen und Dich auch für das Wochenende arbeitsunfähig schreiben.
Dein AG muss Dir das Wochenende selbstverständlich auch bezahlen, da Du ohne Krankheit hättest arbeiten müssen.
Das ist im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz so geregelt, das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.
Im Voraus geplante Überstunden sind genau so zu bezahlen wie evtl. angefallene Schichtzuschläge.
Es zählt jeder Tag, auch freie Tage.
Wenn dein Arzt dich für eine gesamte Woche krankschreibt, geht das natürlich. Ich würde ihm sagen, dass ich auch am Wochenende arbeiten müsste, dann wird es das sicherlich auch so attestieren :)
Gute Besserung!