reicht es rechtlich gesehen, dem Arbeitgeber per Email im Anhang die AU abfotografiert zu senden?
Hallo, habe meinem AG die AU abfotografiert im Anhang per Email zukommen lassen. Der Krankenkasse reicht es ja so. Nun nach zwei Wochen frage ich mich, ob ich hätte sie mit der Post abschicken müssen. Danke für Eure fachkundige Rückmeldung!
AU?
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
5 Antworten
Nun nach zwei Wochen frage ich mich, ob ich hätte sie mit der Post abschicken müssen.
Das kommt darauf an, wie das betrieblich geregelt ist.
Wenn der Arbeitgeber mit der elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einverstanden ist, dann ist Dein Vorgehen ja okay.
Er hat aber Anspruch auf Vorlage der Originalbescheinigung.
Im schlimmsten Fall darf der Arbeitgeber das Entgelt für die Zeit der Erkrankung so lange einbehalten, bis ihm die Originalbescheinigung vorgelegt wird; mit der Vorlage hat er das einbehaltene Entgelt dann aber nachzuzahlen (Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" Abs. 1 Nr 1).
das musst du mit dem Arbeitgeber ausmachen. Bei uns ist per Mail definiert.
einige Arbeitgeber wollen es vorab per Mail. das Original muss nachgereicht werden das war bei meinem ex-Arbeitgeber so.
Schriftlich per E-Mail genügt während der Krankheit vollkommen aus, beim 1. Arbeitstag musst du allerdings das Original beim Arbeitgeber abgeben. Manche Arbeitgeber möchten das Original nicht, aber der Arbeitgeber kann die ja dann selbst vernichten😉
Du hast alles richtig gemacht.
Krankmelden hingegen ist in den meisten Firmen nur telefonisch gewünscht, da man ja auch oft für Ersatz suchen muss und wissen muss, wie lange du ca. krank bist.
Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden👨⚖
In der Regel muss die AU-Bescheinigung spätestens am 4. Tag dem AG vorliegen. Krank melden kannst Du Dich per Mail. Die AU Bescheinigung musst Du persönlich vorbeibringen oder per Post hinsenden.
Nein reicht nicht. Sie reicht aber als "krankmeldung". Das bedeutet aber dass du die AU (Arbeitgeber-Teil) im Original nachreichen musst.