Zählen schriftliche Vereinbarungen über Email zusätzlich zum Vertrag?
Hallo,
ich habe über Email mit einem Händler Kontakt, wobei wir einige Punkte besprochen haben die Teil des Kaufes sind. Im Vertrag sind diese Punkte allerdings nicht alle aufgeführt sondern es wurde durch „siehe Email-Verlauf“ darauf verwiesen dass diese Punkte Teil des Vertrages seien. Ich weiß dass mündliche Kaufverträge beim PKW Kauf rechtsgültig sind, aber sind dann die Rahmenbedingungen ebenfalls Teil des Vertrages wenn diese nicht im Vertrag stehen sondern nur darauf verwiesen wird?
(Die Zusagen auf die Punkte sind in den Emails vom Händler vorhanden)
LG
3 Antworten
Grundsätzlich gelten "Nebenabreden" ebenso, wie schriftliche Verträge sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen werden/sind.
z.B. durch: Nebenabreden bestehen nicht.
Die Emails sind keine mündliche, sondern eine schriftliche Vereinbarung.
Wenn die Zusagen alle in den Mails aufgeführt sind und wenn diese im Vertrag erwähnt werden, sind die Mails / Zusagen auch Bestandteil der Vereinbarung.
Wenn die Vereinbarungen über eMail erfolgten, hast Du doch einen schriftlichen Nachweis, wie kommst Du da auf mündliche Vereinbarungen ?
Ansonsten hast Du bei mündlichen Vereinbarungen immer die Schwierigkeit diese zu beweisen.
Stimmt, mein Fehler