Zählen schriftliche Vereinbarungen über Email zusätzlich zum Vertrag?

3 Antworten

Grundsätzlich gelten "Nebenabreden" ebenso, wie schriftliche Verträge sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen werden/sind.

z.B. durch: Nebenabreden bestehen nicht.

Die Emails sind keine mündliche, sondern eine schriftliche Vereinbarung.

Wenn die Zusagen alle in den Mails aufgeführt sind und wenn diese im Vertrag erwähnt werden, sind die Mails / Zusagen auch Bestandteil der Vereinbarung.

Wenn die Vereinbarungen über eMail erfolgten, hast Du doch einen schriftlichen Nachweis, wie kommst Du da auf mündliche Vereinbarungen ?

Ansonsten hast Du bei mündlichen Vereinbarungen immer die Schwierigkeit diese zu beweisen.

MarcJB 
Beitragsersteller
 02.05.2020, 12:35

Stimmt, mein Fehler