Weihnachtsgeld und Verletztengeld?
Hallo ich hatte im März 14 einen Arbeitsunfall. Als anerkannte Folge wurde ich von November 14 bis Oktober 15 krank geschrieben( Bezug von Verletztengeld). Zum 01. November 15 ging ich wieder arbeiten und bekam im Dezember dann 300 anstelle von 1650 Euro Weihnachtsgeld ausgezahlt. Bei der Berechnung des Verletztengeld wurde das Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt. Habe ich Anspruch auf das gesamte Weihnachtsgeld?
2 Antworten
Hoi.
Das ist eine tarifrechtliche Frage. Im Tarifvertrag deiner zuständigen Gewerkschaft steht genau drin, wann man welchen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat. Dabei ist es egal, ob man einen Arbeitsunfall oder eine "normale" Krankheit hatte.
Bei der IG Metall bekommt man z.B. auch dann volles W-Geld, wenn man eine Langzeiterkrankung hatte.
Frage also einen Gewerkschaftler, deinen Betriebsrat oder in der Personalabteilung - auch die müssen dir das gut erklären können.
Ciao Loki
Erst mal Danke für die Antwort.
Leider ist niemand in einer Gewerkschaft bei uns noch gibt es einen Betriebsrat.
Der Chef regelt die Personalabteilung und macht auch den Lohn.
Leider hilft mir deine Antwort nicht weiter.