GEZ Befreiung bei Ehegatten Rente & Hartz 4

3 Antworten

Hallo serii83, der Nutzer, der bei der GEZ gemeldet ist (also wohl bisher Dein Vater) kann sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen, aber die Anmeldung kann sicher auf Deine Mutter geändert werden, da sie noch weiterhin Alg II bezieht und damit von den Gebühren befreit ist. Wenn Dein Vater keine hohe Rente hat, bekommt er evtl. noch aufstockend Grundsicherung vom Sozialamt - auch das wäre ein Grund von den GEZ-Gebühren befreit zu sein, dann könnte er das mitteilen.

serii83 
Beitragsersteller
 08.10.2013, 15:10

Super, vielen Dank für die Antwort.

Der Rundfunkbeitrag gilt nicht pro Person, sondern pro Haushalt - Deine Eltern sollten versuchen, die Befreiung für Deine Mutter einzureichen:

"Für wen gilt die Befreiung oder Ermäßigung? Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags gilt für die Antragsteller sowie für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, wenn sie mit in der Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Zudem gilt sie für Mitbewohner, die gemeinsam mit dem Antragsteller eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches bilden."

http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/#Für wen gilt die Befreiung oder Ermäßigung?

Deine Eltern bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn einer von beiden Hartz IV bekommst müssen beide bedürftig sein. Dann spielt es keine Rolle auf wen, die GEZ-Befreiung ausgestellt ist.

serii83 
Beitragsersteller
 08.10.2013, 15:10

Vielen Dank für die Antwort.