Wie wird Verletztengeld richtig berechnet?
Hallo, ich hatte vor 3 Monaten einen Arbeitsunfall, seit der 7. Woche erhalte ich Verletztengeld und bin mit der Berechnung nicht wirklich einverstanden. Es wurde eine Berechnung aus dem Vormonat des Unfalls erstellt. Meine Lohnzettel weisen monatlich 20-30 Überstunden auf, die Brutto berechnet und auf ein Zeit Konto zum abfeiern gesammelt werden. Diese Überstunden möchte die BG nicht mit berechnen, sie ziehen sie von meinem Bruttoverdienst ab und rechnen nur pauschal die Stunden die ich eigentlich arbeiten würde. Ich arbeite auf dem Bau, hier gibt es keine festen Arbeitszeiten. Baustellen müssen fertig gemacht werden. Weiß jemand ob es richtig ist, das diese Stunden die nun mal zu meiner Arbeitszeit gehören, einfach abgezogen werden? Wie kann man als Privatperson das Verletztengeld richtig berechnen, welcher Zeitraum wird eingerechnet und werde die monatlichen Mehrstunden tatsächlich abgezogen? Kann ich mit einem privaten Rechtschutz gegen die BG Bau vorgehen?
4 Antworten
Ich halte es für richtig, dass während deiner Arbeitsunfähigkeit nur das Grundgehalt zur Berechnung rangezogen wird. Schließlich kannst du krank keine Überstunden machen.
Das wird Dich nicht viel nutzen.
Verletztengeld ist eine Lohnersatzleistung. Die werden nur vom Bruttomonatsgehalt ohne Überstunden, Prämien, Boni, Provisionen usw. gerechnet.
Hier kannst Du nachrechnen:
Es wurde eine Berechnung aus dem Vormonat des Unfalls erstellt.
Richtig.
Meine Lohnzettel weisen monatlich 20-30 Überstunden auf, die Brutto berechnet und auf ein Zeit Konto zum abfeiern gesammelt werden. Diese Überstunden möchte die BG nicht mit berechnen,
Auch das ist richtig.
sie ziehen sie von meinem Bruttoverdienst ab und rechnen nur pauschal die Stunden die ich eigentlich arbeiten würde.
Die BG rechnet m.E. vollkommen rechtskonform. In § 47 SGB VII steht:
Zitat:
"Versicherte, die Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt haben, erhalten Verletztengeld entsprechend § 47 Abs. 1 und 2 des Fünften Buches mit der Maßgabe, daß
1.
das Regelentgelt aus dem Gesamtbetrag des regelmäßigen Arbeitsentgelts und des Arbeitseinkommens zu berechnen und bis zu einem Betrag in Höhe des 360. Teils des Höchstjahresarbeitsverdienstes zu berücksichtigen ist,
2.
das Verletztengeld 80 vom Hundert des Regelentgelts beträgt und das bei Anwendung des § 47 Abs. 1 und 2 des Fünften Buches berechnete Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigt."
Zitat Ende, Quelle https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__47.html
Überstunden sind keine regelmäßigen Arbeitsentgelte, selbst wenn sie monatlich anfallen. Anders wäre das mMn nur, wenn die entsprechende BG das explizit satzungsgemäß so festgelegt hätte - was ich bezweifle.
Lohn des letzten Monats vor Erkrankung zählt.
https://www.smart-rechner.de/verletztengeld/rechner.php
du kannst die Berechnung hier prüfen
ist in diesem Monat Mehrarbeit angefallen, so hat das Einfluss
Das ist ja meine Frage, ich habe keine festen Arbeitszeiten. Ich hatte die 20 Jahre die ich dort arbeite noch nie eine 40 Std Woche und bekomme weniger Verletztengeld, als Krankengeld. Die wöchentlichen Fahrtkosten in die Klinik sind bis jetzt noch nicht berechnet.