Fahrradunfall mit Fahrerflucht, nicht gemeldet! Weitere Vorgehensweise
Guten Abend, vorgestern Nachmittag ereignete sich folgender Sachverhalt: Mein Großvater war auf einer Nebenstraße mit dem Fahrrad unterwegs, als ihn ein vom Parkplatz kommender PkW Fahrer anfuhr. Er beachtete die Vorfahrt nicht, die ja eindeutig geregelt ist, wenn er vom Parkplatz fährt. Mein Opa erkannte die Gefahr, bremste, aber konnte einen Zusammenprall nicht verhindern. Er stürzte, prellte sich Hüfte, Arm und Knie und sein Fahrrad erlitt Totalschaden. Der Autofahrer (ein Bekannter) öffnete die Autotür und sagte:"Was machst denn du hier für Aktionen." Schloss die Tür und fuhr weiter. Er ließ meinen Großvater verletzt liegen. Am nächsten Tag beschimpfte er meinen Opa noch mit folgendem Satz:"Du kannst froh sein, dass du noch laufen kannst." Leider war mein Opa sehr verunsichert und verwirrt, zum Teil vielleicht auch aus Scham alarmierte er nicht die Polizei. Ich finde es einfach eine bodenlose Frechheit, wie sich der Autofahrer verhalten hat. Gibt es noch Möglichkeiten, dagegen vorzugehen? Vielen Dank
10 Antworten
Guten Abend, 1. Auf jeden Fall Anzeige erstatten bzgl. Fahrerflucht und unterlassene Hifeleistung. 2. Ärztliche Untersuchung von deinem Opa, evtl. Verletzungen auch per Fotos dokumentieren (als Beweis für das Datum z.B. Tageszeitung in das Bild halten). 3. Schaden am Fahrrad ebenfalls per Fotos dokumenteiren, ebenso falls möglich an dem Auto (dürfte ja Möglich sein, wenn der Fahrer bekannt ist) - Datum ebenfalls am Besten mit Tageszeitung dokumentieren. (Die Bilder soltest auch Du machen und nicht dein Opa bzgl. Zeugenaussage) Falls ihr Zivilrechtlich dagegen vorgehen wollt. 4. Grundsätzlich liegt eine unterlaubte Handlung nach § 823 BGB vor: 1. Tatbestand: fahrlässige Rechtsgutverletzung von Körper und Gesundheit sowie Eigentum 2. Der Verursacher der Rechtsgutverletzung muss gem. § 249 BGB für den Schaden aufkommen. - Also Schadensersatz für das Fahrrad und Schmerzensgeld.
Gute besserung für deinen Opa.
Grüße
schreibt zunächst ein Gedächtnisprotokoll über den Vorfall, um sicherzugehen, nichts zu vergessen. gibt es zeugen? Dann geht Ihr zur Polizei und erstattest Anzeige.
Natürlich!!!! Du kannst mit deinem Opa noch immer zur Polizei gehen und den Autofahrer anzeigen. Dein Opa war sicher in Behandlung. Wenn nicht, soll er das noch nachholen. Zur Not in eine Krankenhaus. Evt. ist am Auto auch ein Schaden entstanden. Das heißt, du musst schnell handeln. Vorab solltest und dein Opa noch (stichpunktartig) zusammenschreiben, wie der Ablauf war. Nicht daß ihr in der Aufregung dann bei der Polizei etwas vergesst. Deinem Opa alles Gute!
Geh zur Polizei und zeig ihn an!
aber auf jeden Fall . so schnell wie es geht bei der Polizei melden. der Bekannte wird seines Lebens nicht mehr froh der bekommt eine saftige Anzeige wegen Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung