Fahrradunfall mit Fahrerflucht, nicht gemeldet! Weitere Vorgehensweise

10 Antworten

Guten Abend, 1. Auf jeden Fall Anzeige erstatten bzgl. Fahrerflucht und unterlassene Hifeleistung. 2. Ärztliche Untersuchung von deinem Opa, evtl. Verletzungen auch per Fotos dokumentieren (als Beweis für das Datum z.B. Tageszeitung in das Bild halten). 3. Schaden am Fahrrad ebenfalls per Fotos dokumenteiren, ebenso falls möglich an dem Auto (dürfte ja Möglich sein, wenn der Fahrer bekannt ist) - Datum ebenfalls am Besten mit Tageszeitung dokumentieren. (Die Bilder soltest auch Du machen und nicht dein Opa bzgl. Zeugenaussage) Falls ihr Zivilrechtlich dagegen vorgehen wollt. 4. Grundsätzlich liegt eine unterlaubte Handlung nach § 823 BGB vor: 1. Tatbestand: fahrlässige Rechtsgutverletzung von Körper und Gesundheit sowie Eigentum 2. Der Verursacher der Rechtsgutverletzung muss gem. § 249 BGB für den Schaden aufkommen. - Also Schadensersatz für das Fahrrad und Schmerzensgeld.

Gute besserung für deinen Opa.

Grüße

schreibt zunächst ein Gedächtnisprotokoll über den Vorfall, um sicherzugehen, nichts zu vergessen. gibt es zeugen? Dann geht Ihr zur Polizei und erstattest Anzeige.

Natürlich!!!! Du kannst mit deinem Opa noch immer zur Polizei gehen und den Autofahrer anzeigen. Dein Opa war sicher in Behandlung. Wenn nicht, soll er das noch nachholen. Zur Not in eine Krankenhaus. Evt. ist am Auto auch ein Schaden entstanden. Das heißt, du musst schnell handeln. Vorab solltest und dein Opa noch (stichpunktartig) zusammenschreiben, wie der Ablauf war. Nicht daß ihr in der Aufregung dann bei der Polizei etwas vergesst. Deinem Opa alles Gute!

Geh zur Polizei und zeig ihn an!

aber auf jeden Fall . so schnell wie es geht bei der Polizei melden. der Bekannte wird seines Lebens nicht mehr froh der bekommt eine saftige Anzeige wegen Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung