Fahrrad auf Zebrastreifen fast angefahren?
Ich bin eben mit dem Fahrrad in Schrittgeschwindigkeit von einem Fahrradweg über einen Zebrastreifen gerollt. Habe zuerst nach links und rechts gesehen. Von rechts kam ein Auto langsam angerollt und ich habe angenommen, dass es hält.
Als ich auf der Mitte des Zebrastreifens angekommen war, rollte das Auto über den Zebrastreifen und hielt scheinbar doch nicht. Ich musste schnell nach links ausweichen und das Auto hörte nicht auf zu rollen, sodass nurnoch einen Daumen dick Abstand zwischen uns war. Schließlich bin ich vom Zebrastreifen wieder auf den Fahrradweg gekommen.
Ist ein solches Verhalten seitens der Autofahrer strafbar? Es war ja eine deutliche Gefährdung und ohne ein Ausweichen, wäre ich nun angefahren worden. Nerven gekostet hat es mich auch.
PS: Es gab gute Sicht auf den Fahrradweg vor und hinter dem Zebrastreifen. Das Auto hätte mich definitiv gesehen.
11 Antworten
Strafbar für Euch beide, wenn was passiert wäre. So wie es jetzt war, ist es für den Autofahrer nicht strafbar. Du hast nämlich auch einen Fehler gemacht. Autos müssen tatsächlich nicht anhalten, wenn man nicht vom Rad absteigt. Dann hast Du keine Vorfahrt. Erst, wenn Du absteigst und das Rad schiebst. Nur als Fußgänger hast Du die entsprechenden Rechte.
Da bekämst DU ein Bußgeld, wegen entsprechender Behinderung des Straßenverkehrs. Selbst wenn etwas passieren würde, hättest Du eine Mitschuld.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/zebrastreifen/
Nein.
Sich dem Zebrastreifens langsam zu nähern, fällt nicht darunter. Solange Du nicht mit beiden Füßen neben dem Fahrrad stehst und gehst, hast Du keinen Vorrang. Der Tretroller-Vergleich stellt die Berührung mit nur einem Fuß dar. Heißt: man steht auf einer Seite des Fahrrads und hüpft-rollt quasi über die Straße. So, wie ältere Leute oft aufs Fahrrad steigen.
Diese Regelung existiert nicht, in der StVO steht nichts von „Fahrrad als Tretroller“.
Gilt dies als "Nutzung des Fahrrads wie einen Tretroller"?
Das bedeutet, dass du neben dem Fahrrad bist (also das Fahrrad nicht zwischen den Beinen hast), einen Fuß auf dem Pedal stehen hast und dich mit dem anderen Fuß am Boden abstößt.
Außerdem gibt es diesen Passus in der StVO nicht. Das ist nur ne Grauzone zwischen Fußgänger und Radfahrer.
Wenn du das Fahrrad zwischen den Beinen hast und mit beiden Beinen in die Pedale trittst, bist du definitiv Radfahrer.
Auf dem Fahrrad hast Du keinen Vorrang am Fußgängerüberweg. Ihr habt Euch beide falsch verhalten. Da niemand zu Schaden kam, solltest Du es dabei beruhen lassen.
Der Zebrastreifen ist für Fußgänger, nicht für Radfahrer,
Du bist genau so ein Verkehrsteilnehmer wie der Autofahrer. Also hast du genau so auf den fließenden Verkehr zu achten wie der Autofahrer. Du kannst j nicht einfach so quer über die Strasse fahren und hoffen das alle anderen Verkehrsteilnehmer die Platz machen.
Wahrscheinlich hätte der Autofahrer eine gewisse Teilschuld bekommen. Aber der Verursacher wenn es zu einem Unfall gekommen wäre wärst ganz klar du.
Zebrastreifen ist nur der Name im Volksmund, eigentlich heißt es Fußgängerüberweg. Man darf diesen eigentlich nur zu Fuß überqueren und nicht anders. Du hast also kein Recht in diesem Fall
"Allgemein gilt: An Fußgängerüberwegen haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen sowie Radfahrer, die ihr Fahrrad wie einen Tretroller benutzen, absoluten Vorrang."
So heißt es recht weit oben auf der Seite. In dem Fall bin ich mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5km/h) auf den Radweg gerollt und habe schon davor gesehen, wie das Auto langsam rollte. In dem Fall habe ich ja nicht in die Pedale getreten. Gilt dies als "Nutzung des Fahrrads wie einen Tretroller"?