Darf man mit Mofa auf dem Fahrradweg fahren?
Hallo,
in den 1970ern hatte ich ein SOLO Mofa und wurde damals von der Polizei angewiesen, auf dem Fahrradweg und nicht auf der Straße zu fahren. Damit ich den Verkehr nicht behindere.
Jetzt - im reifen Alter - hätte ich eine Velosolex am Start. Die würde ich gerne in der Großstadt (!) fahren. Allerdings nicht auf der Straße weil mir das zu gefährlich wäre und weil ich den Verkehr nicht blockieren möchte.
Soweit ich das beobachten konnte fahren keine Mofas mehr auf Fahrradwegen. Wie ist das rechtlich ? Muss ich mit der Velosolex auf die Straße fahren und damit - zwangsweise - wütendes Hupkonzert ernten weil ich eigentlich auf den Fahrradweg gehöre?
Welche Vorschrift untersagt, dass Mofas auf den Fahrradweg gehören? Schließlich wurde ich damals aus gutem Grund verwarnt weil ich mit dem Mofa nicht auf dem Fahrradweg fuhr ... ?!!!
Danke schon mal für Eure Antworten ....
4 Antworten
Salue
Rechtlich kann ich Dir leider nicht viel sagen. Bei uns in der Schweiz ist es klar. Mofas müssen den Radweg benützen. Immer, auch innerorts. Steht ein Mofa-Verbot, kann diese Stelle mit den Pedalen befahren werden. Ist der Motor abgestellt ist es eben kein MOtor-FAhrrad mehr, sondern nur noch ein Fahrrad.
Wie Du erinnere ich mich gerne an meine Flegenjahre. Ab 13 bin ich illegal die beiden Velosolex meines Vaters gefahren (1400 und 2200). So habe ich vor vielen Jahren mir wieder ein Velosolex zugelegt. Es ist der 5000 Mini, mit den kleineren Rädern und stolzen 0.8 PS.
Das Ding läuft mit Anlauf und Heimweh fast 40 km/h. Der Geschwindigkeitsrausch pur!
Viel Spass bei Deinen Zeitreisen mit der Basismotorisierung der Franzosen nach dem 2. Weltkrieg.
Tellensohn
Nur der 5000 hatte 0.8 PS, er dreht dafür etwas höher. Die anderen haben 0.5 PS. Aber das ist ja immer noch mehr als zwei kräftige Radfahrer. Weil der Motor am Lenklager hängt, ist die Lenkung am Anfang jeweils etwas gewohnheitsbdürftig. Ich ja immer auch schwere Motorräder gefahren. Da wirkt der Velosolex schon etwas wacklig. Als 13 Jähriger bin ich damit schon recht sportlich gefahren, ich war ja auch noch ein zarter Jüngling und leicht.
Ob 0.5 oder 0.8 Rennponys, am Berg ruft das Motörchen manchmal nach Verstärkung. Na ja, dafür kann man sich den Fitness-Salon sparen. Bei uns geht es ja fast überall hoch oder runter.
Viel Spass beim Velosolex-Cruisen.
Tellensohn
Schließlich wurde ich damals aus gutem Grund verwarnt weil ich mit dem Mofa nicht auf dem Fahrradweg fuhr
Nein, du wurdest aus Willkür oder Unwissenheit verwarnt.
StVO - Straßenverkehrs-Ordnung
Vom 16. November 1970
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(4) ... Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
"Dürfen" heißt nicht "müssen".
Auch heute ist die Rechtslage unverändert. Der entsprechende §2 Abs 4 lautet in der aktuell gültigen Fassung:
(4) ... Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.
Nein, du wurdest aus Willkür oder Unwissenheit verwarnt.
Ich denke mal, damals wurde ich von der Polizei aus guten Gründen verwarnt. Mofas gefährden aufgrund ihrer geringen Geschwindigkeit den laufenden Verkehrsfluss und somit die Sicherheit, gehören also dahin wo Fahrradfahrer hin gehören. Wenn das schon vor 50 Jahren so war, dann ERST RECHT bei heutigem Verkehrsaufkommen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.
E-Bikes dürfen heute auch auf Fahrradwegen fahren.
Ich verstehe nicht, warum du eine Frage stellt, wenn du die Rechtslage nicht akzeptierst und stattdessen deine eigene Meinung als Tatsache präsentierst. Viel Erfolg bei deinem Vorhaben.
Danke ! Wenn auch nicht hilfreich.
Schon interessant:
Die Rechtslage ist in der StVO klar geregelt, innerorts gehören Mofas auf die Fahrbahn, außerorts DÜRFEN sie auf den Radweg.
Und im Gegensatz zu den 70ern weiß man heute, daß die typischen deutschen "Radwege" (schmale, blaßrosa Rumpelstreifchen auf GEHwegen) für die Radfahrer gefährlicher sind (z.B. Abbiegeunfälle) als normales Fahren auf der Fahrbahn.
Und bitte nicht die Tatsachen verdrehen: Die Gefahr geht von den schnelleren Verkehrsteilnehmern aus...
ok Danke. Die betreffende Rechtsnorm in der StVO ist mir nicht bekannt, drum fragte ich ja.
Innerorts:
Ein Mofa ist kein Fahrrad.
Also fahre ich mit dem Mofa nicht auf dem FAHRRADweg.
Es sei denn, es ist explizit erlaubt. Durch das VZ 1022-11.
Ausserorts darfst du darauf fahren.
Außerorts darfst du grundsätzlich mit einem Mofa auf den Radweg.
Siehe auch hier: https://www.verkehrswacht-medien-service.de/sekundarstufe/mofakurs-in-der-schule/gesetze-vorschriften/mofas-in-der-stvo/
Hahaha ! :-)) Danke, ich werde viel Spaß mit meiner 0,8 PS-Französin haben.