Wurde mit dem Auto von meiner Mutter geblitzt,Führerschein in Gefahr?Bitte Hilfe..
Hallo. Und zwar habe ich Folgendes Problem: Ich wurde am 11.11.2010 geblitzt :innerorts 21 km/h zu schnell. Den Brief bekam ich am 6.12.2010. So auf dem Brief war direkt mein Bild (Mit Mütze und nur von der Seit, also kein Frontal Foto. Auf der Rückseite war ein Teil zum ausfüllen...Mir wurde gesagt wenn man sich nicht dazu äußert bzw den Anhörungsbogen nicht ausfüllt.ist man somit der Schuldige (also meine Mutter) und gibt es somit zu. Nun heute kam wieder Post : So nun steht da drin : Ihre Antwort steht noch aus. Ich bitte Sie nochmals um die Personalien des verantwortlichen Fahrzeugführers. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen. Fahrzeugführerin erscheint jünger.
So soll meine Mam das ganze mit Ihren Personalien ausfüllen und alles ist ok. Denn sie würde eine 80€ Strafe 23,50€ gebühren und 1 Punkt bekommen. Beine Folgen wären viel verhaarender da ich noch in Probezeit bin. Oder stellen die noch weitere Ermittlungen an...das auf dem Bild kann auch meine Mam sein.
Was sagt Ihr? bitte um Rat. Danke
15 Antworten
Wenn deine Mutter das selbst mit ihren Personalien ausfüllt, dann ist das nicht strafbar, denn sich selbst beschuldigen kann man. Anders wäre es, wenn DU die Personalien deiner Mutter angibst. Das wäre eine richtige Straftat nach §164 StGB.
Wie die schreiben, erscheint ihnen die Fahrerin also jünger als die Halterin. Damit ist bei denen schon klar, dass deine Mutter nicht die Täterin war, und sie ermitteln weiter. Du kannst auch davon ausgehen, dass sie sich nun nicht mit den Angaben deiner Mutter zufrieden geben. Ganz schnell werden sie dich dann haben.
Da du noch in der Probezeit bist, kommen außer der Strafe (Geld und Punkt) auch noch Probezeitmaßnahmen hinzu. Wenn es der erste A-Verstoß in der Probezeit war, wird diese um zwei Jahre verlängert und du mußt zu einem Aufbauseminar. Das kann einige Monate dauern, bis das schriftlich kommt. Aber bis zu diesem Aufbauseminar bist du quasi geschützt, in dieser Zeit kommt es zu keinen weiteren Probezeitmaßnahmen.
sie soll es mit ihren daten ausfüllen, sie wollen eigentlich nur das geld ahben, wenn sie nachforschen müssen, ist das nur aufwand für sie, sie werden es akzeptieren
Das mag für Verwarnungsgelder bis 35 Euro richtig sein - bei Bußgeldern schauen die Sachbearbeiter aber durchaus etwas genauer hin (siehe: "Fahrzeugführerin erscheint jünger"). Schließlich soll sichergestellt werden, dass auch der wahre Täter die Punkte und ggf. die Probezeitmaßnahmen bekommt.
also wenn die schon sagen das deine mutter da nciht gefahren ist,dann hast du das problem, weil wenn deine mutter jetzt schreibt sie ist gefahren, kann es sein das das ordnungsamt vorbei kommt udn einen vrgleich macht mit dem blitzerfoto und dann hat sich deine mutter auch noch strafbar gemacht, also zugeben, nachschuhlung machen und draus lernen
Nein, das gibt nicht einmal einen Punkt weck. Da gibts nur ne Geldstrafe, brauchst dir also keine Sorgen machen
Absolut falsch.
Innerorts 21 km/h zu schnell gibt einen Punkt und kostet 80,-€.
Zudem probezeitrelevante Maßnahmen, beim ersten mal ein Aufbauseminar welches mit etwa 400,- € zu Buche schlägt.
Absolut falsch.
Innerorts 21 km/h zu schnell gibt einen Punkt und kostet 80,-€.
Zudem probezeitrelevante Maßnahmen, beim ersten mal ein Aufbauseminar welches mit etwa 400,- € zu Buche schlägt.
Falsch:
Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 80 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro. Außerdem ein Pünktchen in Flensburg. Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! (aus Rechner zum Bußgeldkatalog)
sicher gitb das punkte
Bußgeld: 80,00 Euro
- ggf. mit Gefährdung: 100,00 Euro
- ggf. mit Sachbeschädigung: 120,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 1 Punkt
Probezeitmaßnahmen: Keine
Wenn sich deine Mutter darauf einlässt, kann sie alles übernehmen, Kosten + den einen Punkt und dann braucht sie dich gar nicht zu erwähnen. Wenn sie dich als Fahrzeugführer angibt, dann hast du die Konsequenzen zu tragen.