Benachrichtigung bei Punkt in Flensburg?
Hey Leute, ich war zum Zeitpunkt meines Blitzers noch in der Probezeit. Mit 23 kmh drueber (Toleranz schon abgerechnet). Daraufhin habe ich einen Bussgeldbescheid bekommen und musste 110 Euro zahlen. Eigentlich muesste ich ja noch einen Punkt bekommen, Probezeitverlaengerung und ein Aufbauseminar. Ich habe jedoch seit ca. 3 Monaten nichts mehr bekommen nachdem ich den Betrag ueberwiesen habe. Werde ich ueber sowas ueberhaupt schriftlich informiert? wie lange hat die Behoerde zeit das durchzusetzen und verfaellt das irg wann wenn nichts kommt? und wie stehen die Chancen, dass sie es bei der Geldstrafe belassen?
Ich bin mitlerweile raus aus der Probezeit bzw ware es und hatte den Bussgeldbescheid einem Anwalt gegeben. Kann das was damit zu tun haben, dass sie sich nicht mehr melden? vlt dass ihnen der Rechtsweg zu aufwenig ist bei dieser leichten Strafe? Zu erwaehnen ist evtl noch dass ich von vorne mit dem Motorrad geblitzt worde, ohne dass ein Nummernschild auf dem Foto war (mobiler Blitzer)
Danke im Voraus
5 Antworten
Das steht im Strafbefehl drin ...21 - 25 km/h 80 € 1 Punkt in der Stadt &
…21 - 25 km/h 70 € 1 Punkt außerhalb der Stadt
Der Punkt ist Automatisch das muss nicht extra was kommen .
Punkte werden nicht der Probezeit zugeschrieben.
Jeder, der ein entsprechendes Verkehrsvergehen begeht, erhält die dafür vorgesehenen Punkte - egal, ob er in der Probezeit ist oder nicht.
Gruß Michael
Hallo,
du musst zwischen dem Bußgeldbescheid und den Maßnahmen bezüglich der Probezeit unterscheiden.
Der Bußgeldbescheid ergeht durch die Bußgeldstelle. In diesem steht auch, dass nach Rechtskraft ein Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen wird.
Das ist die von dir gewünschte Benachrichtigung.
Erst nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, informiert die Bußgeldstelle die Fahrerlaubnisbehörde. Diese ist für die Maßnahmen Probezeitverlängerung und Aufbauseminar zuständig.
Das kann eine ganze Weile dauern und dafür gibt es auch keine Frist innerhalb der man dich diesbezüglich anschreiben oder auffordern muss.
Warte es ab - da kommt mit Sicherheit noch was.
Welcher Rechtsweg soll denen zu aufwändig sein? Was hat denn dein Anwalt unternommen?
Nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist und du auch die Strafe bezahlt hast gibt es für den Anwalt nichts mehr zu tun. Auch nicht für die Maßnahmen in Bezug auf die Probezeit.
Viele Grüße
Michael
Also der Bußgeldbescheid muss Rechtskräftig sein. 110€ incl Geb.?
Wenn der Rechtkräftig ist schickt die,Bussgelstelle das zum kba die wieder an die Führerscheinstelle 23 =1-Verstoss = Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre &Anordnung eines Aufbauseminars.
Das dauert schon mal bis zu nem halben Jahr, bis das Schreiben vom Verkehrsamt kommt .. und es wird kommen. ^^
3 Monate ab dem letzten Brief meine ich haben Sie Zeit. Quasi den mit dem Busgeld.. nicht sicher :)
Die Frist gilt nur für das Bußgeld. Bley 1914
ok danke. aber müssen die sich nicht wenigstens melden wenn ich ein aufbauseminar oder dergleichen machen soll, was ich ja tun müsste wenn die diesen punkt meiner probezeit zuschreiben?