Benachrichtigung bei Punkt in Flensburg?

5 Antworten

Das steht im Strafbefehl drin ...21 - 25 km/h 80 € 1 Punkt in der Stadt &
…21 - 25 km/h 70 € 1 Punkt außerhalb der Stadt  

Der Punkt ist Automatisch das muss nicht extra was kommen . 

iceman962 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 15:23

ok danke. aber müssen die sich nicht wenigstens melden wenn ich ein aufbauseminar oder dergleichen machen soll, was ich ja tun müsste wenn die diesen punkt meiner probezeit zuschreiben?

19Michael69  24.01.2017, 17:20
@iceman962

Punkte werden nicht der Probezeit zugeschrieben.

Jeder, der ein entsprechendes Verkehrsvergehen begeht, erhält die dafür vorgesehenen Punkte - egal, ob er in der Probezeit ist oder nicht.

Gruß Michael

Hallo,

du musst zwischen dem Bußgeldbescheid und den Maßnahmen bezüglich der Probezeit unterscheiden.

Der Bußgeldbescheid ergeht durch die Bußgeldstelle. In diesem steht auch, dass nach Rechtskraft ein Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen wird.

Das ist die von dir gewünschte Benachrichtigung.

Erst nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, informiert die Bußgeldstelle die Fahrerlaubnisbehörde. Diese ist für die Maßnahmen Probezeitverlängerung und Aufbauseminar zuständig.

Das kann eine ganze Weile dauern und dafür gibt es auch keine Frist innerhalb der man dich diesbezüglich anschreiben oder auffordern muss.

Warte es ab - da kommt mit Sicherheit noch was.

Welcher Rechtsweg soll denen zu aufwändig sein? Was hat denn dein Anwalt unternommen?

Nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist und du auch die Strafe bezahlt hast gibt es für den Anwalt nichts mehr zu tun. Auch nicht für die Maßnahmen in Bezug auf die Probezeit.

Viele Grüße

Michael


Also der Bußgeldbescheid muss Rechtskräftig sein. 110€ incl Geb.?

Wenn der Rechtkräftig ist schickt die,Bussgelstelle  das zum kba die wieder an die Führerscheinstelle 23 =1-Verstoss = Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre &Anordnung eines Aufbauseminars.

Das dauert schon mal bis zu nem halben Jahr, bis das Schreiben vom Verkehrsamt kommt .. und es wird kommen. ^^ 

3 Monate ab dem letzten Brief meine ich haben Sie Zeit. Quasi den mit dem Busgeld.. nicht sicher :)

Bley1914  24.01.2017, 18:44

Die Frist gilt nur für das Bußgeld.                        Bley 1914