Rotzeit 0,4 Sekunden - Geblitzt beim Rotlichtverstoß (Siehe FOTOS)?
Hallo,
ich habe gestern ein Schreiben von der Stadtverwaltung erhalten. Hatte diesbezüglich auch schon eine Frage gestellt und hoffe hier auf weitere Hilfe bzw. Rat.
Zum Schreiben: Dort wurde der Tatbestand genannt und das ich mich Online über die Sache äußern soll. Nun habe ich mich mit den LOGIN-Daten angemeldet und habe genaue Einsicht in die geschossenen Fotos. Da sind 2 Bilder auf beiden stehen jeweils einige Sekundenangaben, die ich so ganz nicht verstehe-
Ich gehe aber davon aus, das die Bilder aussagen, das die Ampel beim überqueren unter 1 Sek. Rot war. Also so wie ich vermute habe. habe ich Sie bei Gelb überquert bin jedoch noch mit dem Heck meines Autos über Rot?
Was denkt Ihr darüber?
Kann mir da jemand etwas Klarheit verschaffen
UND HIER BILD 2:
6 Antworten
Das wird vermutlich ein Doppel-Blitzer gewesen sein , der jeweils induktiv misst, ob Du bei Rot über die Haltelinie, und über eine 2. Messstelle im Kreutzungsbereich gefahren bist.
Hat nichts mit Gelblicht-Phase zu tun, sondern für Dich relavant :
unter 1,0 Sec. Rotphase die erste Kontrollstelle am Lichtsignal überquert in Vollendung.
Das heißt das ich beim ersten Bild unter 1 Sek, habe. Bedeutet das diese Messung gilt und das ich laut Busgeldkatalog 90€ und 1 Punkt bekomme?
beim ersten Photo war die Rotzeit schon 0,68 sec an, also nicht bei "dunkelgelb" und auf dem zweiten Photo steht die Rotzeit schon auf 2,48 sec
Aber welche Messung gilt den jetzt ? :/ Ich meine die Ampel war ja nicht 2,48 Sek . rot und DANN hab ich Sie überfahren. Es waren ja "nur" 0,68 Sek. Das heißt das ich beim ersten Bild unter 1 Sek, habe. Bedeutet das diese Messung gilt? und das ich laut Busgeldkatalog 90€ und 1 Punkt bekomme?
Das ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß. 2,5 Sekunden nach Rot noch in Bewegung. Herzlichen Glückwunsch.
Nur ein einfacher.
Süßer, nur weil du nicht die gewünschte Antwort bekommen hast? Du wirst sehen, wer recht hat. Mir wurscht.
En qualifizierter Rotlichtverstoß zeichnet sich nicht dadurch aus, wie lange man nach rot noch in Bewegung war, sondern, wie lange es bereits rot war, nachdem man die Haltelinie überfahren hat.
Hahahahahh Habe soebenendgültig mein Bußgeldbescheid erhalten. Auf dem Schreiben steht nichts von Punkten nur 90€ + Verwaltungsgebühren 28€. Habe mich sächlich und ehrliche verhalten und schriftlich Stellung genommen. Ehrlichkeit zahlt sich aus ! Und jetzt geh dich vergraben du nichtsgönner ;)
Ich bin alles abet definitv kein Raser oder Drängler !
Die Ampel hatte 0,69 Sekunden rot gezeigt, als du die Haltelinie überfahren hattest.
Und 2,48 Sekunden nach rot ist das zweite Foto entstanden.
...das die Ampel beim überqueren unter 1 Sek. Rot war. Also so wie ich vermute habe. habe ich Sie bei Gelb überquert...
Nach welcher Logik muss die Ampel gelb gezeigt haben, wenn sie weniger als 1 Sekunde rot war? Weniger als eine Sekunde rot ist nicht gelb, sondern 0,01 Sekunden bis 0,99 Sekunden rot.
Alles klar Danke. Das heißt das ich beim ersten Bild unter 1 Sek, habe. Bedeutet das diese Messung gilt und das ich laut Busgeldkatalog 90€ und 1 Punkt bekomme?
So lange Dir aus der Messung dabei keine vorsätzliche Tatbegehung unterstellt, bzw. rechtssicher vorgeworfen werden kann, normalerweise ja.
Bezogen auf diesen Passus Deiner Rückfrage :
beim ersten Bild unter 1 Sek, habe. Bedeutet das diese Messung gilt
alles klar vielen dank!
Wo das Heck ist/war, ist egal und spielt keine Rolle.
Da meistens durch Induktionsschleifen geblitzt wird, sind deine Vorderräder maßgeblich
Das heißt das ich beim ersten Bild unter 1 Sek, habe. Bedeutet das diese Messung gilt und das ich laut Busgeldkatalog 90€ und 1 Punkt bekomme? Oder gilt das zweite Bild und ich bin mit 2,48 Sek. ge**ckt ^^
Das 2. Bild ist bei dir eigentlich egal. Es ist nur dafür da zu sehen, ob du tatsächlich über die Kreuzung gefahren bist oder nur zu spät zum anhalten gekommen bist.
Also könnte man sagen das nur das erste Bild zählt und ich bei 0,69 Sek. Rotzeit über die Ampel bin ?
Echt hilfreich deine Antwort. Such die Hobbys