Was passiert wenn der Fahrzeug Halter die Schuld des Fahrers bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung übenimmt?
Angenommen ein Fahrer wurde geblitzt. Er ist jedoch nicht der Halter des Autos. Somit geht der Anhörungsbogen direkt zum Halter des Fahrzeuges. Wenn dieser nun angibt er wäre gefahren und bezahlt die Strafe ist der Fall damit abschlossen oder funktioniert dies überhaupt?
3 Antworten
War die Geschwindigkeitsüberschreitung eine Ordnungswidrigkeit, wo also zum Beispiel nur 20 oder 30 € fällig wurden, kann der Halter zahlen. Damit ist die Sache dann erledigt.
Handelt es sich aber um eine Straftat,wo neben einer Geldbuße noch ein Fahrverbot zu erwarten ist, bestehen die Behörden schon darauf zu wissen, wer gefahren ist. Verweigern kann der Halter die Aussage nur, wenn er einen direkten Angehörigen wie Kind, Ehepartner, Eltern belasten würde.
Das funktioniert nur wenn das Foto so schlecht ist das der Fahrer nicht erkannt wird, was in der Praxis so gut wie nie vorkommt.
Also keine Chance, dass der Halter die Schuld auf sich nimmt?
Das funktioniert (mal von Straftaten abgesehen), sofern das Bild keine deutlichen Unterschiede aufweist. Halter sehr alt und Fahrer sehr jung, oder eine Frau fährt und Halter ein Mann etc