Gerichtsverhandlung in einem anderen Bundesland
Hallo, ich habe da ein Paar Fragen, aber erst kurz die Geschichte erzählt . Ich war mit meinen Jungs (14 und 11 Jahre alt) eine Wochenende auf Rügen, Freunde besuchen und hatten die Möglichkeit dort im Feuerwehrgerätehaus zu schlafen. Wo auch leider der spätere Täter freien Zugang hatte. Jedenfalls sind meine Jungs einen Abend alleine dort geblieben und riefen mich im Laufe des Abends an ich möchte doch bitte sofort zum G-Haus, kommen da derjenige meinem jüngsten gerade den Arm umgedreht hatte und ihn in die Fahrzeughalle ziehen wolle. Natürlich bin ich sofort los und war auch innerhalb von ca. 5 min dort, habe "dem Täter" aber dummerweise sofort ins Gesicht geschlagen (ich weiß es war dumm) danach habe ich die Polizei gerufen und Anzeige erstattet die auf Körperverletzung geschrieben wurde, aber am nächsten Tag als die Jungs einigermaßen ruhig im Kopf waren, haben ich den genauen Ablauf noch einmal wissen wollen und da kommen solche Sachen wie "habt ihr kleine Puller? ihr habt doch bestimmt kleine Puller. Oder sind die schon groß?" und noch mehr solcher dreckigen Sprüche, und im Zusammenhang mit der Tatsachen das er den Jüngsten Sohn in die Fahrzeughalle ziehen wollte seh ich da als Mutter, als ein versuchtes Sexualverbrechen. jetzt meine Fragen
Wo findet die Gerichtsverhandlung statt wenn es dazu kommt?
Müssen meine Jungs ihm in der Gerichtsverhandlung gegenübertreten?
Was kann mir wegen dem Schlag passieren?
Wird er dann nur wegen Körperverletzung angeklagt?
Wer zahlt für die Kosten falls es wirklich in Mecklenburg Vorpommern verhandelt wird? (knappe 400km eine tour)
Werden Übernachtungskosten ersetzt?
Kann ich als Nebenklägerin auftreten?
8 Antworten
Wo findet die Gerichtsverhandlung statt wenn es dazu kommt?
In der Regel im Bereich des Landgerichtes, in dem die für den Tatort zuständige Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat.
Müssen meine Jungs ihm in der Gerichtsverhandlung gegenübertreten?
Hängt von mehreren Faktoren ab, deshalb weder Ja noch Nein. Wenn die Verhandlung eine unzumutbare Belastung für die Kinder darstellt, so kann ggf. darauf verzichtet werden bzw. eine Aussage vor laufender Kamera außerhalb der HV aufgenommen werden.
Was kann mir wegen dem Schlag passieren?
nach meinem Erachten nichts, da rechtmäßige Notwehrausübung
Wird er dann nur wegen Körperverletzung angeklagt?
das ist die Frage. Wenn ihm ein versuchtes Sexualdelikt nachgewiesen werden kann, dann stellt das einen qualifizierten Versuch dar, der die KV beinhaltet. Ansonsten bleib tnur die KV.
Wer zahlt für die Kosten falls es wirklich in Mecklenburg Vorpommern verhandelt wird? (knappe 400km eine tour)
die Gerichtskasse, die das über die Verfahrenskosten vom Angeklagten zurückholt.
Werden Übernachtungskosten ersetzt?
Ja, soweit erforderlich
Kann ich als Nebenklägerin auftreten?
Ja. Am besten Anwalt zu Rate ziehen
ja, da wird sie stattfinden
kann sein, glaube eher ja
ja kann, aber du hast 2 zeugen, dass du ihn nicht geschlagen hast, er kann nur alleine sagen, dass du ihn geschlagen hättest
ja, wenn du körperverletzung angezeigt hast
deine auslagen als zeuge werden dir erstattet, tragen tut sie der staat oder der schuldige dann
ja auch die gehören dazu, wenn notwendig
ja bestimmt
So eine kleine Zwischeninfo, Ich habe Post von der Staatsanwaltschaft Stralsund bekommen (da der besagte ......kerl Anzeige erstattet hat) gegen mich wird keine Klage erhoben wenn ich 150€ in 3 Raten an eine Kinder und Jugendeinrichtung zahle.
Als erstes findet die in M-V statt, deine Kids müssen nichts machen, du kannst wegen Körperverletzung angezeigt werden, was aber egal ist, es war ja Nothilfe, die kosten für die Reise zahlt der Verlierer des Prozesses, nein die Übernachtungskosten werden nicht ersetzt, ja du kanns vllt als nebenklägerin auftreten.
Was kann dir passieren....Körperverletzungsanklage ---> wenn es deine erste ist wohl ein Bußgeld!
Wo wird verhandelt, wahrscheinlich dort wo die Straftat passierte beim zuständigen Strafgericht/ Zivilgericht, also wohl in pommern.
Bekommst du deine Kosten (Auslagen) wieder, wenn du gewinnst ja, wenn du verlierst nein! Auslegen wirst du diese, dann mit Belegen einreichen um sie wiederzubekommen.
Du bist der gesetzliche Vormund scheinbar, du kannst die Kinder vertreten, sie müssen nicht zwanghaft ihrem "Peiniger" gegenüberstehen wenn du meinst es täte ihnen nicht gut. Wegen Sexueller Nötigung ist eine Aussage (dies kann auch in kleinem Kreise ohne den Täter passieren ) unumgänglich, du selbst warst ja nicht wirklich dabei und kennst es nur vom erzählen.
Wenn er deinen Sohn angefasst hat wird auch er wegen Körperverletzung angeklagt!