Gerichtsverhandlung in einem anderen Bundesland

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Wo findet die Gerichtsverhandlung statt wenn es dazu kommt?

In der Regel im Bereich des Landgerichtes, in dem die für den Tatort zuständige Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat.

Müssen meine Jungs ihm in der Gerichtsverhandlung gegenübertreten?

Hängt von mehreren Faktoren ab, deshalb weder Ja noch Nein. Wenn die Verhandlung eine unzumutbare Belastung für die Kinder darstellt, so kann ggf. darauf verzichtet werden bzw. eine Aussage vor laufender Kamera außerhalb der HV aufgenommen werden.

Was kann mir wegen dem Schlag passieren?

nach meinem Erachten nichts, da rechtmäßige Notwehrausübung

Wird er dann nur wegen Körperverletzung angeklagt?

das ist die Frage. Wenn ihm ein versuchtes Sexualdelikt nachgewiesen werden kann, dann stellt das einen qualifizierten Versuch dar, der die KV beinhaltet. Ansonsten bleib tnur die KV.

Wer zahlt für die Kosten falls es wirklich in Mecklenburg Vorpommern verhandelt wird? (knappe 400km eine tour)

die Gerichtskasse, die das über die Verfahrenskosten vom Angeklagten zurückholt.

Werden Übernachtungskosten ersetzt?

Ja, soweit erforderlich

Kann ich als Nebenklägerin auftreten?

Ja. Am besten Anwalt zu Rate ziehen

ja, da wird sie stattfinden

kann sein, glaube eher ja

ja kann, aber du hast 2 zeugen, dass du ihn nicht geschlagen hast, er kann nur alleine sagen, dass du ihn geschlagen hättest

ja, wenn du körperverletzung angezeigt hast

deine auslagen als zeuge werden dir erstattet, tragen tut sie der staat oder der schuldige dann

ja auch die gehören dazu, wenn notwendig

ja bestimmt

So eine kleine Zwischeninfo, Ich habe Post von der Staatsanwaltschaft Stralsund bekommen (da der besagte ......kerl Anzeige erstattet hat) gegen mich wird keine Klage erhoben wenn ich 150€ in 3 Raten an eine Kinder und Jugendeinrichtung zahle.

Als erstes findet die in M-V statt, deine Kids müssen nichts machen, du kannst wegen Körperverletzung angezeigt werden, was aber egal ist, es war ja Nothilfe, die kosten für die Reise zahlt der Verlierer des Prozesses, nein die Übernachtungskosten werden nicht ersetzt, ja du kanns vllt als nebenklägerin auftreten.

Was kann dir passieren....Körperverletzungsanklage ---> wenn es deine erste ist wohl ein Bußgeld!

Wo wird verhandelt, wahrscheinlich dort wo die Straftat passierte beim zuständigen Strafgericht/ Zivilgericht, also wohl in pommern.

Bekommst du deine Kosten (Auslagen) wieder, wenn du gewinnst ja, wenn du verlierst nein! Auslegen wirst du diese, dann mit Belegen einreichen um sie wiederzubekommen.

Du bist der gesetzliche Vormund scheinbar, du kannst die Kinder vertreten, sie müssen nicht zwanghaft ihrem "Peiniger" gegenüberstehen wenn du meinst es täte ihnen nicht gut. Wegen Sexueller Nötigung ist eine Aussage (dies kann auch in kleinem Kreise ohne den Täter passieren ) unumgänglich, du selbst warst ja nicht wirklich dabei und kennst es nur vom erzählen.

Wenn er deinen Sohn angefasst hat wird auch er wegen Körperverletzung angeklagt!