Strafbarkeit wegen Bedrohung im Affekt?
Seit langem schwelt ein Streit innerhalb der Familie, besonders mit meiner jüngsten Schwester, die mir verbieten will, meine Mutter im Krankenhaus zu betreuen und gemeinsam mit ihrem Mann, meinem Schwager, alles Erdenkliche tut, meinen Vater gegen mich zu manipulieren. Jetzt habe ich den Fehler begangen,bei einer ehemaligen Freundin meiner Schwester anzurufen, da diese auch Probleme mit meiner Schwester hat. Besagte Freundin hatte nichts besseres zu tun, als alles, was ich ihr erzählt habe, zu verdrehen und mir angekündigt, dass sie ihrer Wut auf meine Schwester freien Lauf lassen will, wenn diese sich nicht bei ihr entschuldigt. Hierzu will sie in der Nachbarschaft und bei allen Leuten die sie kennt dann behaupten, ich hätte dieses und jenes gesagt. Als ich sie bei einem weitern Anruf deswegen auffordern wollte, dies zu unterlassen, ging ihr Mann an den Apparat und drohte mir mit Anzeige etc. Daraufhin ist mir der Kragen geplatzt und ich habe ihm im Affekt Prügel angedroht mit Worten wie: "Ich reiß dir den Kopf ab; geh mir bloß aus dem Weg, ich mach ein Paket aus dir du Würstchen, dass war dein Todesurteil!" etc. Im Nachhinein könnte ich mich für diese Dummheit selbst ohrfeigen, aber ich hatte nur den Ruf meiner Familie und die Vermeidung dieser Lügenmärchen vor Augen. Hinzu kommt, dass ich unter extremem Schlafmangel leide, da meine Mutter schwer erkrankt im Krankenhaus liegt und ich Angst um sie habe. Bin jede freie Minute im Krankenhaus. Was kann mir schlimmstenfalls passieren, gilt die Ehefrau in diesem speziellen Fall (gehe davon aus, dass die das Gespräch mitgeschnitten haben, die Frau garantiert mitgehört hat). Meine Nerven liegen derzeit hauptsächlich wegen der Krankheit meiner Mutter und der gesamten Lügenmärchen, die diese Leute verbreiten wollen total blank. Bitte helft mir mit einer kompetenten Antwort. P.S.: Dabei würde ich niemals jemandem vorsätzlich Gewalt antun, außer ich werde selbst angegriffen.
2 Antworten
Bedrohung ist natürlich strafbar. Den Tatbestand "Bedrohung im Affekt" gibt es nicht. Dass aber deine Äußerung tatsächlich nun aber tatsächlich strafrechtliche Folgen nach sich zieht, möchte ich bezweifeln. Klar war das dumm und falsch, aber es erfolgte eine Provokation. Das würde eh berücksichtigt werden. (Wenn man jeden, der auf eine Provokation eine solche Äußerung tätigt vor Gericht stellen würde, dann wäre die Schlange aber ziemlich lang.) Der Mitschnitt eines Telefongespräches ohne dein Wissen, wäre vor Gericht nicht verwertbar, eine Zeugenaussage der Ehefrau wird auch mit Vorsicht betrachtet. Wenn allerdings nachweislich Lügenmärchen in der Nachbarschaft über dich verbreitet werden, erfüllt das wiederum den Tatbestand der üblen Nachrede. Ich würde erstmal die Füße hochlegen und gemütlich abwarten, ob der tatsächlich den Mumm hat, Anzeige zu erstatten oder ob das nicht nur heiße Luft war um dich einzuschüchtern.
Herzlichsten Dank für deine aufbauende Nachricht. Momentan bin ich wirklich ein nervliches Wrack, zumal meine Mutter die Einzige war, die mich gegen teilweise fiese Intrigen seitens meiner jüngsten Schwester und meines Schwagers verteidigt hat. Da die Beiden einen unglaublichen Einfluss auf meinen Vater haben, habe ich wieder einmal "Hausverbot" im eigenen Elternhaus habe und kann nur wie ein Dieb in der Nacht ab ca. 18.00 Uhr meine kranke Mutter, die ich über alles liebe, im Krankenhaus besuchen. Es tut so unglaublich weh, meine Mutter so hilflos zu sehen. Jetzt auch noch dieser Stress mit dem Typen und seiner Frau! Ich weiß absolut nicht mehr weiter! Deswegen danke ich Dir ganz besonders für Deine schnelle Antwort. Ich hoffe und bete, dass es meiner Mutter wieder viel besser geht. Nur wieß ich jetzt schon, dass ich sie dann wohl kaum noch zu Gesicht bekommen werde, da meine "liebe" Familie sie gegen mich abschirmen wird. Dabei hab ich doch stets alles was man von seinem ältesten Sohn verlangen kann getan, um meinen Eltern eine Stütze zu sein. Es tut mir leid, dass ich dich mit meinem Kommentar so zugetextet habe, aber momentan habe ich niemanden, dem ich vertraue und auf den ich zählen kann.
Sowas wie "Affekt" existiert nicht. Drohung ist hingegen real und strafbar und das, was du gesagt hast fällt darunter. Fraglich ist nur, ob sie das auch beweisen kann. Ich glaube nicht, dass ein Mitschnitt des Telefonats ein zulässiges Beweismittel wäre.