Anbau an mein Haus: muss ich bei Überbau den Weiterbau tolerieren?
Bei einem Direktanbau an mein Reihenhaus hat der Nachbar, ein Investor, die Grenzen an der Vorderseite wie auch an der Rückseite überschritten, an der Straßenseite mit einem Vorsprung von 6 cm und in der Breite mit 2 cm über meine Hauswand gebaut, (über die gesamte Haushöhe) und dadurch auch mein Grundstück verkleinert, obwohl bündiger Anbau genehmigt war.
Auf der Gartenseite liegt die Dämmplatte seines Vorsprungs (1 Meter) genau auf der Grenze, und ein Blech liegt mit 8 cm auf meiner Hauswand auf und verlängert den Vorsprung zudem auf 1,08 Meter. Über dem Blech hat er meine Hauswand beschädigt und mit Silikon auszubessern versucht (siehe Bilder). Alles ohne Mitteilung an mich.
Obwohl die grüne Dämmplatte direkt an der Grenze liegt, will er noch Putz und Verblendung mit ca. 5-6 cm Dicke auftragen. Dadurch würde dann über die gesamte Fläche des 1 Meter langen und ca. 2 Meter hohen Vorsprungs ein Überbau von 5-6 cm auf meinem Grundstück (meiner Terrasse) entstehen und diese verkleinern und zusätzlich verschatten (Putzschichten an Seitenwand vom Vorsprung siehe Bilder).
Weil er mich komplett ignoriert, habe ich einen Anwalt f. Baurecht eingeschaltet. Dessen Frage nach Rückbau blieb ohne plausible Antwort.
Der Anwalt des Investors bestreitet sowohl den Überbau an der Vorderseite, trotz sichtbarer Überlagerung meiner Hauswand, sagt bezüglich des 8-cm-breiten und 6-cm-hohen Blechüberstands, dieser sei "geringfügig und technisch nicht anders möglich" und er fordert weiterhin, dass ich das Verputzen der Dämmplatten dulde, das dann einen Überbau von 5-6 cm auf meinem Grundstück bzw. auf meiner Terrasse bedeuten würde, mit zusätzlicher Verschattung und Verkleinerung meiner Terrassenfläche.
Zu meinem großen Unverständnis sagt mein Anwalt, ich solle das Verputzen tolerieren, obwohl deutlich sichtbar ist, dass überhaupt kein Platz für Putz ist ohne erhebliche Grenzüberschreitung. Ich solle das Betreten meiner Terrasse zum Verputzen dulden. Den Rückbau von Überbauten könnte ich danach einklagen!
Damit würde ich doch indirekt auch das weitere Überbauen billigen und mir somit selbst schaden. Ich denke, dass zuerst die bisher erfolgten Überbauten zurückzubauen sind, anstatt deren Bagatellisierung hinzunehmen.
Denn wenn erst einmal Tatsachen geschaffen wurden, werden diese danach bagatellisiert und unter Berufung auf angebliche Kleinigkeiten dauerhaft bleiben, zumal schon jetzt klar sichtbare Überbauten einfach bestritten werden. Sicher auch in der Hoffnung, das ich als Privatperson eher aufgebe als der Investor.
Ärgerlich, dass ich jetzt sogar gegen meinen eigenen Anwalt kämpfen muss. Seinen Vorschlag kann ich nicht nachvollziehen. Ich erwäge Anwaltswechsel zur Schadensbegrenzung. Aber das könnte vlt. der Gegner ausnutzen. Außerdem kenne ich keinen streitbaren Fachanwalt.
Das Bauamt hilft mir nicht als Einzelperson (berät hier sogar offiziell nur Bauherren!). Wer weiß Rat? Anwaltsempfehlung (gerne ggf. an meine persönl. e-mail)?
3 Antworten
Hallo,
darf ich fragen, was bei Ihnen rauskam? Haben Sie geklagt, auch gegen Anraten ihres Anwaltes? Ich bin in einer ähnlichen Situation. Gegner hat auch eine Firma, nimmt sich alles raus, stellt z. B. auf meine Garage 6 Monate lang ein Gerüst ohne mich zu informieren (lebe ca. 400 km von meinem Haus entfernt), überbaut mein Grundstück mit 13 cm Wärmedämmung und baut meine Garage damit ein.
Geht auf Lösungen wie z.B. Eintragung ins Grundbuch nicht ein.
Mein Anwalt rät mir von einer Klage ab.
Guten Abend,
interessant, dass Sie ähnliche Probleme haben.
Geklagt habe ich - noch - nicht. Mein Anwalt hat den Überbau angemahnt, bisher ohne Erfolg.
Wegen beruflicher Überlastung konnte ich die Sache bislang nicht konsequent weiter verfolgen.
Meine Duldung konnte ich hinaus zögern. Hierfür wusste mein Anwalt einen eleganten Kniff. Die Anforderungen an die Information für ein Betreten sind nämlich ziemlich hoch (kann ich Ihnen bei Interesse gerne in einer eigenen mail mitteilen). Dies kam mir zugute. Durch das zeitliche Hinausschieben habe ich mir indirekt die Möglichkeit erarbeitet, meine Hauskante mit diversen Metallschutz- (und auch Nagel-)Lacken zu markieren, so dass ein Überbau aufgefallen wäre.
An der von mir markierten Seite haben sie dann auf den - offensichtlich geplanten - Putz verzichtet (genügen damit sicherlich nicht den Anforderungen an energieeffizientes Haus). Die in meinen Fotos abgebildete grüne Platte haben sie einfach überstrichen, nicht mit Dämmmaterial versehen. Den Blechüberstand müssen sie laut Anwalt beseitigen. Dies muss ich bzw. der Anwalt nochmals anmahnen.
Den Überbau an der vorderen Hausseite konnte ich leider nicht verhindern. Dies will ich jedoch noch angehen, werde vor einer Klage zur eigenen Absicherung einen Bausachverständigen hinzuziehen, um das Kostenrisiko einer Klage einzugrenzen.
Bei Interesse bin ich auch über eine persönliche mail zu erreichen. Ich selbst bin an einem Austausch über Anwaltsratschläge und deren Begründungen immer noch interessiert und würde gerne erfahren, welche Strategie Ihr Anwalt verfolgt.
Hallo,
hier gilt es zu überlegen, ob einem diese "Baufehler" es wert sind, um die nächsten Jahrzehnte Streit zu haben.
Nachbarschaft mit Streit ist sehr unangenehm.
Ja, das ist richtig. Aber da der Bauherr auf dem Nachbargrundstück keine Privatperson ist, sondern ein Investor, eine GmvH, die das Haus sowieso verkauft genau wie weitere benachbarte Häuser, wird er ja - Gott sei dank - nicht mein Nachbar.
Als privaten Bauherren und künftigen Nachbarn könnte ich ihm ja auf Augenhöhe begegnen, und ein Privatmann wäre sicher gar nicht so dreist vorgegangen.
Die GmbH kann sich locker Anwälte leisten, die einzelne Privatleute mit Forderungen bombardieren, in der Hoffnung, dass man als einzelner bald aufgibt und sich vieles gefallen lässt, was normalerweise nicht zumutbar ist, so nach dem Motto: "Frechheit siegt." Ich hoffe, ich halte trotzdem durch.
Dein Haus, dein Grund, deine Vorschriften. Den Überbau auf deinem Grundstück musst du nicht dulden. Das Blech kann man auch schmäler machen. Den VWS kann man entfernen. Setze ihm eine Frist zur Beseitigung, Betretungsverbot für Weiterbau in der Form.