Anbau an mein Haus: muss ich bei Überbau den Weiterbau tolerieren?

Grüne Dämmplatte direkt an Grenze - (Architektur, Hausbau, Baurecht) Putzschichten vorne, auch für grüne Dämmplatte geplant (5-6cm dick) - (Architektur, Hausbau, Baurecht) Blechüberstand, darüber Reparaturversuch und Abdichtung mit Silikon - (Architektur, Hausbau, Baurecht) Beschädigung der Hauswand oberhalb von Blechüberstand (in Breite und Tiefe) - (Architektur, Hausbau, Baurecht) Beschädigung der Hauswand oberhalb von Blechüberstand (in Breite und Tiefe) - (Architektur, Hausbau, Baurecht)

3 Antworten

Hallo,

darf ich fragen, was bei Ihnen rauskam? Haben Sie geklagt, auch gegen Anraten ihres Anwaltes? Ich bin in einer ähnlichen Situation. Gegner hat auch eine Firma, nimmt sich alles raus, stellt z. B. auf meine Garage 6 Monate lang ein Gerüst ohne mich zu informieren (lebe ca. 400 km von meinem Haus entfernt), überbaut mein Grundstück mit 13 cm Wärmedämmung und baut meine Garage damit ein.

Geht auf Lösungen wie z.B. Eintragung ins Grundbuch nicht ein.

Mein Anwalt rät mir von einer Klage ab.

nov16 
Beitragsersteller
 18.10.2018, 23:34

Guten Abend,

interessant, dass Sie ähnliche Probleme haben.

Geklagt habe ich - noch - nicht. Mein Anwalt hat den Überbau angemahnt, bisher ohne Erfolg.

Wegen beruflicher Überlastung konnte ich die Sache bislang nicht konsequent weiter verfolgen.

Meine Duldung konnte ich hinaus zögern. Hierfür wusste mein Anwalt einen eleganten Kniff. Die Anforderungen an die Information für ein Betreten sind nämlich ziemlich hoch (kann ich Ihnen bei Interesse gerne in einer eigenen mail mitteilen). Dies kam mir zugute. Durch das zeitliche Hinausschieben habe ich mir indirekt die Möglichkeit erarbeitet, meine Hauskante mit diversen Metallschutz- (und auch Nagel-)Lacken zu markieren, so dass ein Überbau aufgefallen wäre.

An der von mir markierten Seite haben sie dann auf den - offensichtlich geplanten - Putz verzichtet (genügen damit sicherlich nicht den Anforderungen an energieeffizientes Haus). Die in meinen Fotos abgebildete grüne Platte haben sie einfach überstrichen, nicht mit Dämmmaterial versehen. Den Blechüberstand müssen sie laut Anwalt beseitigen. Dies muss ich bzw. der Anwalt nochmals anmahnen.

Den Überbau an der vorderen Hausseite konnte ich leider nicht verhindern. Dies will ich jedoch noch angehen, werde vor einer Klage zur eigenen Absicherung einen Bausachverständigen hinzuziehen, um das Kostenrisiko einer Klage einzugrenzen.

Bei Interesse bin ich auch über eine persönliche mail zu erreichen. Ich selbst bin an einem Austausch über Anwaltsratschläge und deren Begründungen immer noch interessiert und würde gerne erfahren, welche Strategie Ihr Anwalt verfolgt.

Hallo,

hier gilt es zu überlegen, ob einem diese "Baufehler" es wert sind, um die nächsten Jahrzehnte Streit zu haben.

Nachbarschaft mit Streit ist sehr unangenehm.

gartensonne  09.12.2016, 18:53

Ja, das ist richtig. Aber da der Bauherr auf dem Nachbargrundstück keine Privatperson ist, sondern ein Investor, eine GmvH, die das Haus sowieso verkauft genau wie weitere benachbarte Häuser, wird er ja - Gott sei dank - nicht mein Nachbar.

Als privaten Bauherren und künftigen Nachbarn könnte ich ihm ja auf Augenhöhe begegnen, und ein Privatmann wäre sicher gar nicht so dreist vorgegangen.

Die GmbH kann sich locker Anwälte leisten, die einzelne Privatleute mit Forderungen bombardieren, in der Hoffnung, dass man als einzelner bald aufgibt und sich vieles gefallen lässt, was normalerweise nicht zumutbar ist, so nach dem Motto: "Frechheit siegt." Ich hoffe, ich halte trotzdem durch.

Dein Haus, dein Grund, deine Vorschriften. Den Überbau auf deinem Grundstück musst du nicht dulden. Das Blech kann man auch schmäler machen. Den VWS kann man entfernen. Setze ihm eine Frist zur Beseitigung, Betretungsverbot für Weiterbau in der Form.