Grenzbebauung in Sachsen

2 Antworten

Oder gibt es noch : eine bessere Idee?

Sicher, halte Dich einfach an die baurechtlichen Vorgaben. Dann gibt es null Probleme

mandyjens 
Beitragsersteller
 13.05.2014, 22:13

Hallo, aber es sind doch 2 Flurstücke.....

Die zwei Flurstücke sind ein Baugrundstück. Die Grenzgaragenprivilegien gelten für ein Baugrundstück, nicht für ein Flurstück.

Und die Nachbarschaft kann Dich zum Abbruch zwingen; mach das lieber selbst und erkundige Dich vorher über die Sächsische Bauordnung.