Grenzbebauung in Sachsen
Liebe/-r Experte/-in,
: ich habe eine Frage zum Sächsischen Baurecht. Folgender kleiner : Sachverhalt:
: Ich besitze ein Grundstück (2 Flurstücke) auf dem ein 2 Familienhaus und : ein Carport steht. Jetzt habe ich eine Garage über eine Baufirma bauen : lassen. Das Carport (10m lang) sowie die Garage (9m) sind grenzbebaut. : Auf einem Flurstück befindet sich das Haus und das Carport, auf dem : zweiten Flurstück befindet sich die Garage. Jetzt gibt es ja die : Reglung, dass man nicht mehr als 15m insgesamt die Grundstücksgrenzen : bebauen darf.
: Das Problem sind unsere lieben Nachbarn, die uns bei der zuständigen : Baubehörde angezinkt haben. Meine Frage lautet ob es möglich wäre das : eine Grundstück, bestehend aus zwei Flurstücken zu teilen? Somit könnte : ich ja theoretisch 2x 15m Grenzbebauung vornehmen. Oder gibt es noch : eine bessere Idee? Die Garage und Carport will ich jedoch nicht : verkürzen bzw. abreißen
2 Antworten
Oder gibt es noch : eine bessere Idee?
Sicher, halte Dich einfach an die baurechtlichen Vorgaben. Dann gibt es null Probleme
Hallo, aber es sind doch 2 Flurstücke.....
Die zwei Flurstücke sind ein Baugrundstück. Die Grenzgaragenprivilegien gelten für ein Baugrundstück, nicht für ein Flurstück.
Und die Nachbarschaft kann Dich zum Abbruch zwingen; mach das lieber selbst und erkundige Dich vorher über die Sächsische Bauordnung.