Wer kennt sich aus, in Sachen Grenzbebauung, Nachbarschaftsrecht Fenster und Lichtschutz?
Ich bin gerade am renovieren. Meine Nachbarn sind ein Frührentner-Ehepaar und mit der kompletten Anwohner der Strasse verkracht, weil sie sich in alles einmischen. Bisher war ich verschont geblieben. Vor 4 Wochen habe ich meine Nachbarin darüber aufgeklärt, dass ich mein Bad renoviere, und wie ich das ganze vorhabe machen zu lassen. Meine Badewanne stand genau an meiner Außenwand zum zum Hof Nachbar im Obergeschoss eines Einfamilienhaus. Das Dach über der Badewanne war 65 cm tiefer als das restliche Bad. Es war so eine art Nische in der die Badewanne stand. Und zwischen der niedrigeren Decke und der hohen waren 2 kleine Fenster (nur kippbar). Ich bin 1,65 und konnte gerade noch unter der Brause stehen- Meine Söhne allerdings, sind um einiges größer und mussten sich beim Duschen bücken. Deshalb wollte ich die Nische weg machen, und das Dach über der Badewanne dem restlichen Dach anpassen. Die alten Fenster waren zurückgesetzt, um die breite der Badewanne.Man hätte nicht in den Hof schauen können, auch wenn das Fenster zu öffnen gewesen wären. Heute wollten die Handwerker das neue Fester (ebenfalls nur Kippbar und mit Sichtschutz) einbauen, allerdings nicht zurückgesetzt sondern bündig an meiner Außenwand in ca. 5 Meter Höhe. Der Nachbar schrie sofort rum, ich solle das stoppen, dafür bräuchte ich seine Einwilligung, er würde sofort die Polizei rufen. Hat er Recht. Das Fenster ist für mich so hoch, (2,40m) dass ich eine Leiter bräuchte um hinaus schauen zu können. Leider war ein ruhiges Gespräch mit meinem Nachbar nicht möglich. Wer kennt sich aus, ich brauche dringend schnell Rat, die Handwerker habe ich erst mal gestoppt. Wenn mein Nachbar Recht hat, welche Möglichkeiten, hätte ich außer ein Fenster sonst noch? Sind Glasbausteine ohne die Einwilligung der Nachbar möglich, oder zählt das auch zu Fenster? Vielen Dank schon mal an alle die sich die Zeit nahmen, diesen langen Text zu lesen.
5 Antworten
Ich denke nicht das der Nachbar da mitzureden hat da er ja nicht reinschauen kann. Frag doch zur sicherheit auf der Gemeinde oder dem Bauamt nach
Denken ist Glücksache ...... wenn man keine Ahnung hat sollte man nicht zu laut denken ;-)
Das hat nichts mit nicht reinschauen zu tun. Es ist eine reine Baurechtliche Angelegenheit. Zu bewerten nach der Landesbauordnung.
Das ist betrifft Baurecht, Abstandsflächen, Vorgaben des Baubauungsplanes (Höhe, Ausnutzung) und vor alle BRANDSCHUTZ !
Entweder
1. machen und abwarten was kommt (Rückbau, Strafe ..... aber ggf auch Duldung des hergestellten Statuses), oder
2. bei der örtlichen Baubehörde nachfragen (und keine gescheite Antwort bekommen, eher noch weitere Probleme dazu)
3. einen Architekten fragen, wie man aus der Misere am Besten rauskommt.
Um sicher zu gehen beim örtliche Bauamt nachfragen. Die wissen bestimmt, was man darf und was nicht. Und falls notwendig, kann man ja einen Antrag stellen, um diesen kleinen Umbau genehmigt zu bekommen. Was allerdings etwas höhere Kosten nach sich ziehen würde.
Nachbarschaftsrecht ist in jedem Bundesland anders. Hast Du beim Bauamt gefragt, ob Du das so machen darfst? Ist ja eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes.
Hier gibt es kein Nachbarschaftsrecht. Das ist reines Baurecht.
Glasbausteine sind wie eine Außenmauer zu werten.
Da das neue Fenster ja auf einer Mauer stehen wird, gibt es hier anscheinend schon eine Abstandsfläche, die genehmigt ist. Es ist von der Abstandsfläche her egal, ob dort eine offene Loggia unter dem Dach ist, oder ein Fenster. Genehmigungstechnisch schaut es etwas anders aus. Da leider das Bundesland nicht bekannt ist kann ich nur für Bayern schreiben. Da wäre die Neuerrichtung, Vergrößerung , versetzen von Fenstern Genehmigungsfrei.
Ich würde dir raten, das Frechheit siegt. Lass das Fenster setzen, wenn der Nachbar recht bekommt musst du das Fenster wohl zurück bauen. Ob er das dann so durchzieht ist seine Sache. Ansonsten wirst du dich ewig ärgern, weil du es nicht gemacht hast. Schlimmstenfalls musst du einen Eingabeplan einreichen.