Worin besteht der Unterschied zwischen einem Kontaktverbot, das in einer Kanzlei unterschrieben und einem, das richterlich beschlossen ist?
Gibt es überhaupt einen Unterschied? Steht nur ein Verstoß gegen letzteres unter Strafe?
Mich ereilte ein Brief vom Anwalt meines Exfreundes, dass ich mich in dessen Kanzlei begeben soll, um eine Abstandsregelung zu vereinbaren.
,,XY, der mich mandatiert hat, der mich mandatiert hat, gegen Sie ein Gewaltschutzverfahren einzuleiten. Aufgrund meiner im letzten Gespräch gewonnenen Einschätzung von Ihnen, gehe ich jedoch davon aus, dass ein Gerichtsverfahren vermeidbar sein müsste. Dazu wäre es jedoch erforderlich, dass sie einen Besprechungstermin mit mir in meiner Kanzlei vereinbaren, ich Ihnen eine Vereinbarung erläutere, die den Zweck hat, dass sie XY fernbleiben."
Inwiefern wäre es für mich von Vorteil, darauf einzugehen? Gar nicht?
Dient das nur dem Zweck, denen das Prozessprozedere zu ersparen?
Möchte er sich vor einer persönlichen Begegnung mit mir, die in einem Gerichtssal umumgänglich wäre, weil wir da beide gehört würden, drücken?
Tatsächlich habe ich ihm gegenüber niemals körperliche Gewalt ausgeübt. Lediglich zugegebenerweise penetrant und behaarlich auf eine Aussprache bzw. Klärung der Umstände* bestanden, nachdem ER MICH, wohlgemerkt, in einem Autounfall umzubringen versucht hat.
*Diese hat er mir bis heute vorenthalten und wohl vor, es weiterhin zu tun.
5 Antworten
Worin der Unterschied besteht: Ein Kontaktverbot, das beim Anwalt ausgearbeitet wird, ist ein rechtsgültiger Vertrag. Der dürfte Rechte und Pflichten enthalten und auch verschiedene Sanktionen, welche dir drohen, wenn du dich nicht an den Vertrag hälst.
Ein vom Richter ausgesprochenes Kontaktverbot ist kein Vertrag, sondern eine rechtliche Verfügung und eine einseitig ausgesprochene Handlungsanweisung. Die beinhaltet auch Sanktionen, wenn du dich nicht daran hälst.
In der Regel entstehen höhere Kosten, wenn das Gericht bemüht wird. Welches von beiden für dich vorteilhafter ist, lässt sich nicht sagen. Wenn der Anwalt knallhart ist, drückt er dir einen harten Vertrag mit harten Sanktionen auf's Auge. Das kann der Richter zwar auch, aber wenn du dort ohne Anwalt erscheinst, wird er gegenüber etwas anders auftreten müssen, als der Gegenpartei, die mit Anwalt aufkreuzt.
Letztlich ist beides aber schlecht! Betreffend des von dir behaupteten Tötungsversuchs ist dein gewähltes Vorgehen mit "...zugegebenerweise penetrant und behaarlich auf eine Aussprache bzw. Klärung der Umstände..." nämlich kaum zielführend!
Unter der Fürsorgepflicht des Gerichts und dem Gebot eines fairen Verfahrens versteht man eine Vielzahl weiterer, aus Grundgedanken unserer Verfassung abgeleiteter Pflichten des Gerichts gegenüber den Verfahrensbeteiligten. Allen Pflichten ist dabei gemein, dass sie der besonderen Belastung, die ein Verfahren insbesondere für den Beklagten mit sich bringt, Rechnung tragen wollen. Als Beispiel sei die Pflicht des Gerichts genannt, durch Fragen und Hinweise dahin zu wirken, dass der Angeklagte und sein Verteidiger sich vollständig äußern und sachdienliche Anträge stellen.
Das klingt sehr verzwickt. Die Erläuterungen reichen nicht für eine Einschätzung der Sachlage.
Eine gütliche Einigung hat die gleichen Konsequenzen bzw. der gleiche Zweck wie eine Gerichtsverhandlung mit entsprechenden Konsequenzen. Man spart halt die Gerichtsgebühren/ Prozesskosten.
Nach deinen Schilderungen wird wohl auch das gleiche Ergebnis zu erwarten sein. Es geht dabei ja nicht um Rechtsfindung, sondern um Abstand. Und nach deinen paar Sätzen bist du nicht gewillt auf Abstand zu bleiben.
Wenn du eine Klärung willst, dann zeige die andere Seite an und lass eine Befragung von öffentlicher Seite machen. Dann hast du Klarheit.
Verstehe. Wenn eine gütliche Einigung einer Gerichtsverhandlung in nichts nachsteht, ist es natürlich in seinem Interesse, nicht vor Gericht erscheinen zu müssen und Gebühren einzusparen. Außerdem sehen es Richter bestimmt gerne, wenn sie zuerst um eine gütliche Einigung bemüht wurde.
Es wird bereits, parallel dazu, wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Nötigung gegen ihn ermittelt.
Ja, das könnte so hinkommen. Lass dich beim Weißen Ring beraten, was am Besten ist. Die haben dort Erfahrung.
Soll ich auf das Angebot seines Anwaltes eingehen oder nicht?
Erst beraten lassen. Der Weiße Ring ist eine Opferorganisation und kostet nichts.
Es wird bereits, parallel dazu, wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Nötigung gegen ihn ermittelt.
Verweise max. darauf - dass Du beabsichtigst den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten.
Guetliche Einigung (beiderseits freiwillig) kontra Prozess (Rechtsprechung nach Beweisaufnahme und Gesetzeslage).
Falls das mit dem Mordversuch den Tatsachen entspricht wuerde ich mir einen Anwalt nehmen und vor Gericht gehen. Ein Kontaktverbot waere fuer mich dann
sowieso nicht mehr ausreichend.
Das Kontaktverbot will irrwitzigerweise er erwirken.
Kennst du den Satz, bei Verhaftungen z.B. in Fernsehkrimis, "Sie haben das Recht zu schweigen, alles was sie sagen kann gegen sie verwendet werden ..." ?
Eine Einigung mit dem Anwalt der Gegenseite, ohne eigenen juristischen Beistand, ist nichts anderes als eine "worst case trap (Falle)", also sollte man sich auf keinen Fall darauf einlassen.
Wenn du einen Gerichtentscheid verhindern willst, bietet dir die Kanzlei eine freiwillige Vereinbarung an
Das kann der Richter zwar auch, aber wenn du dort ohne Anwalt erscheinst, wird er gegenüber etwas anders auftreten müssen, als der Gegenpartei, die mit Anwalt aufkreuzt.
Den Satz verstehe ich nicht ganz.