Forderung von Hörnlein und Feyler nachgeben? Zahlungsfoderung rechtlich in Ordnung?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich klingt das nach einem Betrugsversuch - aber Banken handeln bekanntlich mit Forderungen, so dass dise Bank nicht Ihr ursprünglicher Gläubiger sein muss. Die dubiose Bank kann die Forderungen gegen Sie gekauft haben - Sie müssen dann nur mit weiteren Schreiben er Kanzlei rechnen, denn Fordrungen in Höhe von 1000 Euro kauft niemand. Wenn da noch weitere Forderungen gegen Sie in 5-stelligen Höhen dran hängen, säh die Sache natürlich anders aus. Mennnoooo - das ist - westfälisch gesagt - VERARSCHE. Um sicher zu gehen , verlangen Sie von der Kanzlei die Originalvollmacht der Gläubigerin und einen Nachweis der Forderung. Verbieten sie darüber hinaus alle weiteren Anschfreiben und drohen Sie mit Abmahnung im Fall der Zuwiderhandlung. Dann wird Ruhe sein. Glück auf

OttoH 
Beitragsersteller
 03.01.2011, 11:14

Hi, vielen Dank für die Antwort, ich hab ehrlich gesagt ein unruhiges Wochenende hinter mir, weil ich mir nen Kopf gemacht habe, was jetzt werden soll. Jetzt bin ich beruhigter!Danke

Ich muss erst mal fragen, um was für eine Forderung es da geht und von wann die Rechnung ist. Die können ja nicht aus dem Nichts heraus so eben mal fast 1000 Euro fordern!

Sollte die Rechnung von 2006 oder früher sein, so ist sie verjährt, eine von 2007 verjährt heute um Mitternacht.

Also bis morgen (1.1.2011) nicht mehr die Anwälte kontaktieren, denn der Eintritt in "ernsthafte Verhandlungen" hemmt die Verjährungsfrist!

Ich vermute, dahinter steht irgend ein Versandhaus oder eine Kreditfinanzierung.

im vorraus alles gute und ne menge gesundheit und mut fürs neue jahr ... ist ein produkt benannt ?oder eine bestellung/ kaufvertrag ? zusendebescheinigung o.ä.? nein ? nichts unternehmen und auf keinen fall zahlen - kannst ganz in ruhe abwarten,bis post vom gericht kommt nur bei nutzung von mobilfunknetzen sieht es anders aus, das ist immer noch umstritten, ein nutzungsvertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben-eigendlich eine schweinerei - und dann kommt noch drauf an wie alt du bist ? ab 18 bist du für alle rechtsgeschäfte selbst verantwortlich

OttoH 
Beitragsersteller
 03.01.2011, 11:28

hi, danke für deien antwort. es ist nichts weiter angegeben, als das von mir abgetippte. ja, bin über 18.

Gehe zur Verbraucherzentrale die wissen Rat.

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Ich würde die detailierte Forderungsaufstellung zusammen mit Gläubigervollmacht bzw Abtretungserklärung von den RAs einfordern

OttoH 
Beitragsersteller
 03.01.2011, 11:25

Hi, danke für Deine Antwort, was ist eine RAs?

rainerendres  03.01.2011, 23:05
@OttoH

Sorry !

RAs = Rechtsanwälte

lg

rainerendres  03.01.2011, 23:07
@rainerendres

Also obige Unterlagen von den Rechtsanwälten Hörnlein und Feyler schriftlich einfordern